Die Regeln beim Korbball
(Schweizerischer Turnverband)

1. Spielgedanke
1.1 Eine Korbballmannschaft besteht aus Feld- und Auswechselspielern. Die Auswechselspieler können jederzeit für austretende Feldspieler eingesetzt werden. Im Text des Reglements wurde bei der Personenbezeichnung einfachheitshalber nur die männliche Form gewählt.
1.2 Durch rasches und genaues Zuspielen des Balles versucht eine Mannschaft, den Ball vor den Korb des Gegners zu bringen und den Angriff durch einen Wurf in den Korb abzuschliessen. Der Gegner hat die Aufgabe, den Angriff abzuwehren. Sobald die Gegenpartei in den Besitz des Balles gelangt, geht sie ihrerseits zum Angriff über und versucht, einen Korb zu erzielen. Die Mannschaft, welche am Ende der Spielzeit die meisten Körbe erzielt hat, ist Sieger. Haben beide Mannschaften gleich viele Körbe erzielt, endet das Spiel unentschieden.
1.3 Ein gewonnenes Spiel zählt 2, ein verlorenes Spiel 0 Punkte, und ein unentschiedenes Spiel zählt für jede Mannschaft 1 Punkt.
1.4 Ein Schiedsrichter, wenn möglich unterstützt durch zwei Linienrichter, leitet das Spiel. Er ist für das Einhalten der Spielregeln verantwortlich.
1.5 Die Spielregeln verlangen von den Spielern technische Fertigkeiten in der Ballbehandlung. Die wechselnden Angriffe erfordern von allen Beteiligten ein hohes Mass an Schnelligkeit und Ausdauer. Ein erfolgreiches Korbballspiel bedingt ein ausgesprochenes Mannschaftsspiel und eine sportlich anständige Spielauffassung.
2. Spielfeld
I. im Freien (siehe Zeichnung)
2.1 Das Spielfeld ist ein Rechteck. Die beiden Längeren Begrenzungslinien heissen Seitenlinien, die beiden kürzeren Korblinien.
2.2 Für Wettspiele gelten folgende Masse:
  1. für Männer: Länge 40 m, Breite 25 m (in Ausnahmefällen beträgt das Mindestmass 36 m in der Länge und 23 m in der Breite);
  2. für Frauen, Junioren und Jugend: Länge 30 m, Breite 20.m (in Ausnahmefällen beträgt das Mindestmass 28 m in der Länge und 18 m in der Breite).
2.3 Korbraum: In einem Abstand von 1.5 m sind zu beiden Seiten des Korbpfostens (Mitte Korblinie) zwei 3 m lange, rechtwinklig zur Korblinie verlaufende Linien zu ziehen. Durch die parallel zur Korblinie gezogene Strafwurflinie ist der Korbraum abzuschliessen.
2.4 In der Mitte des Spielfeldes ist eine 1 m lange Linie, parallel zu den Korblinien, zu zeichnen.
2.5 Nach Möglichkeit ist mindestens 1 m ausserhalb des Spielfeldes eine Abgrenzung anzubringen, welche von Unbeteiligten nicht überschritten werden darf.
2.6 Auswechselräume: Diese befinden sich beidseits der Mitte der Seitenlinien. Sie sind in einem Abstand von je 4 m von der Mitte der Seitenlinie aus durch je zwei 1 m lange, rechtwinklig zur Seitenlinie verlaufende Linien abzuschliessen. Zusätzlich sind sie zu markieren (z.B. Fähnchen).
2.7 Alle Linien gehören zu dem Raume, den sie begrenzen.

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II. Halle
2.8 Korb- und Auswechselräume sind, sofern nicht vorhanden, wie im Freien zu markieren (z.B. Klebband-Markierungen).
2.9 In der Regel werden die Seiten- und Korblinien durch die Hallenwände gebildet. Mit der Zustimmung beider Parteien können auch andere Vereinbarungen (z.B. Klebeband-Markierungen) getroffen werden.

Kommentar: Wenn das Basketballbrett mehr als 50 cm von der Wand vorsteht, muss mit Klebband eine Korblinie gezogen werden. Ansonsten gilt die Wand.

2.10 Berührt der Ball die Hallendecke oder die daran befestigten Geräte, wird das Spiel unterbrochen und mit einem Schiedsrichterball (R14) fortgesetzt.

Regelauslegung:
Der Schiedsrichterball erfolgt im Bereich, in dem der Ball die Hallendecke oder das Gerät berührt hat. An den Hallenwänden befestigte Geräte zählen zur Wand.

3. Korbeinrichtung
3.1 Zur Korbeinrichtung gehören Korbpfosten und Korb.

Kommentar: In der Halle, je nach Einrichtung, besteht diese nur aus dem Korb.

3.2 Der Korbpfosten steht in der Mitte der Korblinie. Er muss gut befestigt und so beschaffen sein, dass sich die Spieler daran nicht verletzen können.
3.3 Das Korbnetz besteht aus einem Schnurgeflecht aus Hanf oder einer einfarbigen Kunststoffschnur mit einer Maschenweite von maximal 5 x 5 cm, das oben an einem Metallring befestigt ist. Der obere Ring muss einen Durchmesser von 45 cm haben und befindet sich in waagrechter Lage 3 m über dem Boden des Spielfeldes. Der Korbpfosten darf den Korbring nicht überragen. Die Tiefe des Korbnetzes beträgt 35 cm. Das Netz muss auch unten mit einem Ring versehen sein.

Kommentar: Ausnahme Halle mit vorhandenen Einrichtungen.

4. Ball
4.1 Der Ball besteht aus einer einfarbigen, wasserabstossenden, kugelförmigen, genähten Lederhülle.
4.2 Der Ball muss zu Beginn des Spieles einen Umfang von 68 bis 72 cm und ein Gewicht von 500 bis 550 g aufweisen.
4.3 Zu jedem Wettspiel haben beide Mannschaften einen den Vorschriften entsprechenden Ball mitzubringen.
4.4 Der Schiedsrichter entscheidet, sofern keine besonderen Bestimmungen bestehen, mit welchem Ball gespielt wird.

Regelauslegung:
Wird gemäss Meisterschafts-, Cup- oder Turnierreglement einer Mannschaft die Ballwahl zugesprochen, kann der Schiedsrichter den Ball ablehnen, sofern nach seiner Einschätzung der Luftdruck des Balles zu gering oder zu hoch ist. Die bestimmte Mannschaft kann weitere Bälle vorlegen.

4.5 Der Ball darf während eines Spieles nur aus zwingenden Gründen (z.B. bei Defekt des Balles) gewechselt werden.
5. Spielerzahl
5.1 Eine vollständige Mannschaft besteht aus 6 Feld- und bis maximal 4 Auswechselspielern.

Für Hallenspiele kann die Spielerzahl auf 5 Feldspieler und bis maximal 4 Auswechselspieler reduziert werden.

Will die Anzahl der Auswechselspieler geändert werden, muss dies im jeweiligen Meisterschafts-, Cup- oder Turnierreglement festgelegt sein.

5.2 Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel mit weniger als 6 Spielern (in der Halle weniger als 4 Spieler) an, ist sie nicht spielberechtigt (R 21.1). Bei Spielbeginn müssen die erforderliche Anzahl Spieler, die auch spielberechtigt sind, auf dem Spielfeld anwesend sein (R 6.5)
5.3 Eine unvollständige Mannschaft kann sich bis zum Schluss der Spielzeit vervollständigen. Die betreffenden Spieler dürfen das Spielfeld ohne Anmeldung, aber nur durch den Auswechselraum, betreten (R 8).
5.4 Sinkt die Zahl der Spieler während eines Spieles durch Verletzungen oder Ausschlüsse unter die vorgeschriebene Spielerzahl, so wird weitergespielt.
5.5 Spielt eine Mannschaft mit mehr als den erlaubten Feldspielern, wird dieselbe mit Strafwurf (R 18) bestraft und der fehlbare Spieler ausgeschlossen (R 19.2). Nach dem Ausschluss des fehlbaren Spielers muss die bestrafte Mannschaft das Spiel mit einem Spieler weniger, als vor dem Eintritt des Überzähligen, fortsetzen. Ist der fehlbare Spieler nicht zu ermitteln, muss der Mannschaftsführer der betroffenen Mannschaft den auszuschliessenden Spieler bestimmen (R 9.4). Ein während dieser Zeitspanne (Überzahl) erzielter Korb darf nur annulliert werden, wenn der Schiedsrichter die Verfehlung vor Ausführung des darauffolgenden Abwurfes festgestellt hat. (Wechselfehler siehe R 8.3).

Die Regel 5.5 findet bei Regel 18.10 und Regel 19.8 keine Anwendung.

5.6 Hat eine Mannschaft in einem Spiel mehr als die erlaubte Anzahl Spieler (Feld- und Auswechselspieler) eingesetzt, geht das betreffende Spiel forfait (R 21) verloren. Hat die Mannschaft jedoch mit mehr als 5 Körben Differenz verloren, zählt das erspielte Resultat.

Regelauslegung:
Wird das Spielen mit mehr als den erlaubten Spielern während des Spieles festgestellt, wird das Spiel fertig gespielt. Spielfortsetzung mit der richtigen Anzahl Spieler. Der Schiedsrichter meldet dies nach Spielschluss dem Schiedsgericht.

5.7 Hat eine Mannschaft am gleichen Tag mehr als ein Spiel auszutragen, ist sie berechtigt, maximal 10 Spieler einzusetzen. Die Spielerzahl kann erhöht werden, jedoch muss dies im jeweiligen Meisterschafts-, Cup- oder Turnierreglement vermerkt sein. Wird diese Regel nicht eingehalten, gehen die Spiele des betreffenden Spieltages bzw. der Vor- oder Rückrunde forfait (R 21) verloren.
6. Ausrüstung der Spieler
6.1 Die Mannschaften haben einheitliche Spielkleidung zu tragen. Vorschriften über die Numerierung sind im jeweiligen Meisterschafts-, Cup- oder Turnierreglement aufzunehmen.
6.2 Werbung auf Leibchen ist gemäss den Weisungen des STV gestattet.

Kommentar: Verstösse gegen die Regeln 6.1/6.2 werden durch Meisterschafts-, Cup- oder Turnierreglemente geregelt.

6.3 Das Spielen in Schuhen mit Nocken aus Kunststoff ist erlaubt. Schraubstollen sind nicht zugelassen. Fehlbare Spieler werden für den Rest des Spieles ausgeschlossen (R 19.4).

Regelauslegung:
Durch den Schiedsrichter sollten vor dem Spielbeginn Schuhkontrollen durchgeführt werden (R 23.12). Vor Spielbeginn kann keine Strafe ausgesprochen werden.

6.4 Das Spielen mit Wollhandschuhen ist erlaubt. Die Innenflächen dürfen nicht beschichtet sein (R 23.14e/R15.4). Fehlbare Spieler werden für den Rest des Spieles ausgeschlossen (R 19.4).

Regelauslegung:
Handschuhe sollten vor Spielbeginn kontrolliert werden (R 23.12). Vor Spielbeginn kann keine Strafe ausgesprochen werden.

6.5 Mit Uhren, Halsketten und jeglichem vom Schiedsrichter als unfallgefährlich bezeichneter Schmuck darf nicht gespielt werden. Das Gleiche gilt für orthopädische Gegenstände, an welchen sich andere Spieler verletzen könnten.

Spieler, die verlängerte oder sonst sehr lange Fingernägel haben, die Verletzungen verursachen können, müssen Vollhandschuhe tragen. Ohrringe mit Öffnungen sind abzudecken oder zu entfernen (23.14e/R15.4).

Regelauslegung:
Orthopädische Gegenstände müssen allenfalls gepolstert oder abgedeckt werden. Wird während des Spieles festgestellt, dass ein Spieler gegen die erwähnten Vorschriften verstösst, ist das Spiel zu unterbrechen (Vorteilregel beachten). Der Spieler hat sich in den Auswechselraum zu begeben und sich den Regeln entsprechend auszurüsten. Ist dies nicht möglich, ist er nicht mehr spielberechtigt (R 23.12). Dieser Spieler darf nicht durch einen zusätzlichen Auswechselspieler ergänzt werden. Das Spiel wird mit einem Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei fortgesetzt.

7. Aufstellung der Spieler
7.1 Die Platzwahl kann durch Losen oder aufgrund anderer Bestimmungen vorgenommen werden.
7.2 Bei Eröffnung des Spieles (Beginn und Halbzeit), stellen sich die beiden Mannschaften in ihren zugewiesenen Spielfeldhälften auf. Die Aufstellung ist frei.
7.3 Fehlerhafte Aufstellungen sind vom Schiedsrichter, bevor er den Ball zum Spiel freigibt, zu berichtigen.
8. Auswechseln
8.1 Das Auswechseln hat in dem vom Schiedsrichter bestimmten Auswechselraum zu geschehen.
8.2 Ein Auswechselspieler kann jederzeit und wiederholt, ohne Anmeldung beim Schiedsrichter, vom Auswechselraum ins Spielfeld eintreten.
8.3 Ein Auswechselspieler darf das Feld erst betreten, wenn ein Feldspieler dieses verlassen hat. Fehlerhaftes Auswechseln wird mit Verwarnung (R 17.1) der Mannschaft bestraft, und das Spiel wird beim Auswechselraum mit einem Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei fortgesetzt.

Im Wiederholungsfall werden fehlbare Spieler ausgeschlossen (R 19.2)

Regelauslegung:
Die Verwarnung (R 17.1) ist dem Mannschaftsführer anzuzeigen.

8.4 Bei fehlerhaftem Auswechseln der nicht ballbesitzenden Mannschaft ist das Spiel nur zu unterbrechen, wenn das Spiel beeinflusst wird. Wird durch fehlerhaftes Auswechseln eine klare Korbwurfmöglichkeit verhindert, ist auf Strafwurf (R 18) zu entscheiden und der fehlbare Spieler auszuschliessen (19.1).

Regelauslegung:
Als klare Korbwurfmöglichkeit gilt, wenn der ballbesitzende Spieler ungehindert und alleine auf den Korb zu laufen könnte oder ein Zuspiel auf einen in der vorgenannten Position sich befindenden Spieler aufgefangen wird. Regel 8.3 findet im erwähnten Fall keine Anwendung.

8.5 Im Auswechselraum dürfen sich nur die Auswechselspieler und der Mannschaftsbetreuer aufhalten.
9. Mannschaftsführer
9.1 Jede Mannschaft bestimmt einen Spieler als Mannschaftsführer. Dieser muss mit der Mannschaftsführerbinde gekennzeichnet sein und sich am Spiel beteiligen.

Regelauslegung:
Die offizielle Mannschaftsführerbinde muss am Oberarm und gut sichtbar getragen werden. Die Binde darf nicht aufgedruckt oder angenäht sein, damit diese allenfalls während des Spieles gewechselt werden kann.

9.2 Der Mannschaftsführer ist für das sportliche Verhalten der Mannschaft verantwortlich und hat dem Schiedsrichter die geforderten Auskünfte zu geben (R 23.15).
9.3 Nur der Mannschaftsführer verkehrt im Namen seiner Mannschaft mit dem Schiedsrichter.
9.4 Der Mannschaftsführer bestimmt auszuschliessende Spieler, wenn diese vom Schiedsrichter nicht ermittelt werden können (R 5.5).
10. Mannschaftsbetreuer
10.1 Das Tenue des Mannschaftsbetreuers hat sich von demjenigen der Mannschaft deutlich zu unterscheiden.

Er darf Anweisungen an Spieler erteilen, sofern diese nicht gegen die Regel 10.2 verstossen.

10.2 Ein Mannschaftsbetreuer, welcher andauernd versucht, überlaut und störend Einfluss am Spiel zu nehmen oder sich ungebührlich verhält, ist zu ermahnen und im Wiederholungsfall vom Platz (aus der Halle) wegzuweisen (R 15.4). Die gleichen Sanktionen sind anzuwenden, wenn Mannschaftsbetreuer den Auswechselraum verlassen und sich entlang der Seiten- oder Korblinie aufhalten.

Regelauslegung:
Personen, die sich zu Beginn eines Spieles als Mannschaftsbetreuer im Auswechselraum aufhalten, behalten diese Funktion während der ganzen Spieldauer. Sie gelten nach dem Verlassen des Auswechselraumes nicht als Zuschauer und haben sich entsprechend zu verhalten. Wird ein Mannschaftsbetreuer weggewiesen, kann er durch eine andere Person ersetzt werden, die aber Rechte und Pflichten des Mannschaftsbetreuers gemäss Regelwerk übernimmt.

10.3 Widersetzt sich der Mannschaftsbetreuer de Anweisungen des Schiedsrichters und kann auch der Mannschaftsführer die Anordnungen des Schiedsrichters nicht durchsetzen, ist der Spielleiter befugt, das Spiel abzubrechen (R 21.1/R 23.15)
11. Spielzeit
11.1 Ein Meisterschaftsspiel dauert in der Regel 2 x 15 Minuten, mit einer Pause von 2 Minuten. Im übrigen richten sich die Spielzeiten und Pausen nach dem jeweiligen Meisterschafts-, Cup- oder Turnierreglement. Nach der Pause werden die Seiten gewechselt.
11.2 Bei Zeitnahme durch den Schiedsrichter ist dieser allein für das Einhalten der Spielzeit verantwortlich.
11.3 Bei zentraler Zeitmessung gedeutet der Beginn des Schlusszeichens das Ende der Spielzeit. Befindet sich beim Ertönen des Schlusszeichens ein Ball noch in der Luft und gelangt erst nachher in den Korb, ist dieser ungültig. Ahndet hingegen der Schiedsrichter kurz vor Spielende einen Regelverstoss mit Strafwurf (R 18), muss dieser ausgeführt und die unmittelbare Auswirkung abgewartet werden, auch wenn inzwischen das Schlusszeichen ertönt ist.
11.4 Der Schiedsrichter entscheidet allein über Unterbrüche (R 23.14), nachzuholende Zeit und deren Dauer (z.B. bei Spielerverletzung, zeitraubendem Regelverstoss). Die nachzuholende Zeit muss am Ende der betreffenden Halbzeit nachgeholt werden, wobei der Schiedsrichter den Mannschaftsführern Grund und Dauer der Verlängerung bekannt gibt. In diesem Falle ist nicht die zentrale Zeitmessung massgebend.

Kommentar: Bei Halbzeitwechsel ohne Pause wird die nachzuholende Zeit am Ende der Spielzeit nachgespielt.

Regelauslegung:
Muss nachgespielt werden, wird das Spiel beim Ertönen des zentralen Schlusspfiffes nicht unterbrochen. Geschieht dies aus Versehen trotzdem, wird das Spiel mit einem Schiedsrichterball an der Stelle, wo das Spiel unterbrochen wurde, fortgesetzt. Die Nachspielzeit wird ab der Spielfreigabe mit dem Pfiff gemessen. Dies ist den Mannschaftsführern mitzuteilen. Die Nachspielzeit sollte nicht unter einer Minute sein.

12. Eröffnung des Spieles
12.1 Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft hat, sofern keine besonderen Bestimmungen bestehen, Anspiel. Zu Beginn der zweiten Halbzeit steht das Anspiel der anderen Mannschaft zu.
12.2 Zu Beginn des Spieles und Beginn der zweiten Halbzeit steht ein Spieler der anspielberechtigten Mannschaft auf der Mittellinie d.h. mindestens ein Teil eines Fusses muss die Mittellinie berühren. Alle anderen Spieler haben zu ihm einen Abstand von 1.5 m einzuhalten (R 7.3). Auf Pfiff des Schiedsrichters spielt er den Ball rück- oder seitwärts einem Mitspieler zu. Zwischen Wurf- und Fanghand der beiden Spieler muss ebenfalls eine Distanz von 1.5 m sein. Die Wurfart ist frei. Der Wurf ist nach dem Pfiff des Schiedsrichters innerhalb dreier Sekunden auszuführen.
12.3 Wenn die Zeitlimite (3 Sekunden) überschritten, der nötige Abstand beim Wurf nicht eingehalten oder der Ball nach dem Pfiff geprellt wird, erfolgt Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei.
12.4 Mit dem Pfiff des Schiedsrichters ist das Spiel eröffnet.
13. Spielen des Balles
13.1 Der Ball darf nur mit den Händen oder Unterarmen gehalten, geworfen oder gestossen werden. Jedes Spielen mit der Faust ist verboten (R 15.4)

Es dürfen keinerlei Hilfsmittel angewendet werden.

Regelauslegung:
In der Halle ist das Abstossen mit den Füssen an der Wand nicht erlaubt, gilt als Hilfsmittel. Ebenfalls ist das Benützen von Harz oder anderen Haftmitteln verboten.

13.2 Es ist nicht gestattet, dem Gegner den Ball aus den Händen zu spielen (R 15.4). Hat der Ball die Hände verlassen, ist er frei, wird um den Ball gerungen, hat der Schiedsrichter das Spiel zu unterbrechen und den Ball mit einem Schiedsrichterball (R 14) wieder ins Spiel zu geben.
13.3 Wirft oder drückt ein Spieler dem andern den Ball absichtlich an den Körper, um dadurch einen Freiwurf für seine Mannschaft zu erwirken, hat der Schiedsrichter nicht Freiwurf für, sondern gegen die Mannschaft des werfenden Spielers zu geben (R15.4).
13.4 Ein Spieler darf den Ball nicht länger als 3 Sekunden in den Händen halten (R 15.4).

Wird der Ball mit einer Hand oder beiden Händen gegen den Boden gepresst, gilt dies als Ballhalten (3 Sekunden-Regel/R15.4). Wird das Spiel bei Ab-. Eck-. Ein- oder Freiwurf absichtlich verzögert, hat der Schiedsrichter die Fortsetzung des Spieles durch Pfiff anzuzeigen. Erfolgt der Wurf nicht innerhalb von 3 Sekunden (auch nach Anpfiff eines Strafwurfes), so erhält die Gegenpartei Freiwurf (R 15.4).

Regelauslegung:
Lässt sich ein Spieler zum Beibringen des Balles übermässig viel Zeit, ist er zu ermahnen (R 23.4) und im Wiederholungsfall ist die Mannschaft des fehlbaren Spielers zu verwarnen (R 13.6). Befindet sich der Ball jedoch an der richtigen Stelle zum Spielen und wartet der Spieler zu, darf er nicht ermahnt oder verwarnt werden, sondern die Fortsetzung des Spieles ist durch Pfiff anzuzeigen

13.5 Unternimmt eine Mannschaft (auch in Unterzahl) offensichtlich keinen Versuch, einen Korb zu erzielen, hat der Schiedsrichter das Spiel zu unterbrechen und Freiwurf (15.4) für die Gegenpartei zu geben.

Regelauslegung:
Die verteidigende Mannschaft muss etwas unternehmen, wenn die angreifende Mannschaft nicht vorwärts spielt. Wird der Ball wiederholt gegen die Spielfeldmitte zurückgespielt, wenn ein Verteidiger " angreift", ist auf Zeitspiel zu entscheiden. Wird durch eine Mannschaft immer wieder nach Zeitspiel gerufen, ist diese wegen Schiedsrichterbeeinflussung zu verwarnen. Auf Zeitspiel muss auch schon zu Beginn des Spieles entschieden werden, wenn die vorerwähnten Voraussetzungen gegeben sind.

13.6 Wird der Ball, um eine Spielverzögerung zu erzwingen, absichtlich wegbefördert, weitergespielt, nicht zum Spiel freigegeben oder einem zum Wurf (R 15/R18) bereitstehenden Spieler aus der Hand gespielt (z.B. zum Zwecke der Organisation der Abwehr, auch nach erzieltem Korb oder Schiedsrichterentscheid), so ist die Mannschaft des fehlbaren Spielers zu verwarnen (R 17.1) und Freiwurf (R 15.4) zu geben, Beim Strafwurf besteht eine zusätzliche Regelung (R 18.2).

Regelauslegung:
Wirft ein Spieler den Ball weg, ist seine Mannschaft wegen Spielverzögerung zu verwarnen. Der Spieler darf in einem solchen Fall nicht wegen Unsportlichkeit ausgeschlossen werden. Wird der Ball über eine grössere Distanz wegbefördert und ergibt sich dadurch eine Spielverzögerung von mehr als 10 Sekunden, ist diese Zeit am Ende der Halbzeit bzw. am Ende des Spieles nachzuspielen. Die Nachspielzeit sollte aber nicht unter einer Minute liegen, weil die Mannschaftsführer über die Nachspielzeit auch noch informiert werden müssen und somit die gesamte Spielunterbrechung in dieser Zeitspanne liegt.

Bei wiederholter Behinderung (Abstand) eines Ab-, Eck-, Ein- oder Freiwurfes ist die Mannschaft des fehlbaren Spielers zu verwarnen (R 17.1).

Regelauslegung:
Stösst der Spieler welcher einen Ab-, Eck-, Ein- oder Freiwurf zugesprochen erhält, seinen Gegner absichtlich weg oder um, ist er auszuschliessen (R 19.1).

Für die oben aufgezählten Spielverzögerungen wird jedoch nur eine Verwarnung (R 17.1) ausgesprochen. Im Wiederholungsfall durch irgendeinen Spieler der gleichen Mannschaft erfolgt Strafwurf (R 18).

13.7 Wirft sich ein Spieler nach dem Ball, um in dessen Besitz zu gelangen oder ihn wegzuschlagen, hat der Schiedsrichter auf Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei zu entscheiden.
13.8 Es ist erlaubt, den Ball liegend, kniend oder sitzend zu fangen und weiterzuspinnen.
13.9 Mit dem Ball in den Händen dürfen höchstens 2 Schritte gemacht werden (R 15.4). Macht ein Spieler mit dem Ball mehr als 2 Schritte, muss er den Ball gegen den Boden prellen oder am Boden rollen. Dabei darf der Ball nur einmal beidhändig gefasst werden (R 13.10/R 15.4).

Regelauslegung:
Wird beim zweiten Schritt der andere Fuss nachgezogen und neben den andern aufgesetzt, ist dies gestattet und gilt noch nicht als 3. Schritt. Beim Fangen des Balles in der Luft und anschliessend mit beiden Füssen gleichzeitig landen, gilt nicht als Schritt. Mit beiden Füssen abspringen und gleich wieder aufsetzen, gilt als ein Schritt.

13.10 Doppelfang ist:

Beidhändige Berührung des Balles, verlassen der Hände, anschliessend Boden- oder Schiedsrichterberührung und wieder beidhändige Berührung.

Hochwerfen und Wiederfangen des Balles, sowie jedes Nachfangen (Fangfehler) mit einer Hand oder beiden Händen in der Luft. Berührt der Ball jedoch zwischen den Berührungen einen Spieler oder die Korbeinrichtung, wird der Doppelfang aufgehoben. Der Doppelfang und der Fangfehler werden mit Freiwurf (R 15.4) geahndet.

Regelauslegung:
Hält ein Spieler den Ball in beiden Händen und berührt dabei den Boden, gilt dies nicht als Doppelfang.

13.11 Das mehrmalige Führen des Balles von der einen zur anderen Hand ist gestattet, wenn dabei der Ball nie gleichzeitig beide Hände verlässt und der Spieler nicht gegen die Regeln 13.4 (3 sek.) und 13.9 (2 Schritte) verstösst (R 15.4).

Regelauslegung:
Beim Führen von einer Hand zur anderen, muss der Ball immer in Kontakt mit einer Hand sein.

13.12 Der Ball ist ausserhalb des Spielfeldes, wenn er die Korb- oder Seitenlinie mit seinem vollen Umfang überquert hat. In diesem Falle muss er von einem Spieler derjenigen Mannschaft, die ihn nicht zuletzt berührt hat, ohne Verzögerung (R 13.4) durch einen Ab-, Eck- oder Einwurf wieder ins Spiel gegeben werden.

Regelauslegung:
Das Fangen oder Spielen des Balles ist erlaubt, wenn der Spieler auf der Seiten- oder Korblinie sowie auch ausserhalb dieser steht. Bei einer solchen Aktion darf der Ball aber die Seiten- oder Korblinie nicht mit seinem vollen Umfang überquert haben. Der Spieler darf das Spielfeld jedoch nicht verlassen, um sich einen Vorteil zu verschaffen. (R 16.10).

13.13 Kann der Schiedsrichter nicht feststellen, wer den Ball zuletzt berührt hat oder begehen zwei gegnerische Spieler gleichzeitig einen Fehler, wird auf Schiedsrichterball (R 14) entschieden.
13.14 Prallt der Ball von der Korbeinrichtung ins Spielfeld zurück oder berührt er den Schiedsrichter innerhalb des Spielfeldes, bleibt er im Spiel.
13.15 Ein Korb gilt als erzielt, wenn der Ball mit seinem vollen Umfang den oberen Korbring passiert hat, auch wenn der Ball wegen Defekts der Korbeinrichtung nicht durch das Netz herabfallen kann. Es ist auch auf Korb zu entscheiden, wenn der Ball durch Rütteln an der Korbeinrichtung oder durch Hinaufstossen durch den Korb wieder aus demselben befördert wird. Wird der Ball von unten durch den Korb geworfen, erfolgt Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei.

Muss ein gegebener Korb annulliert werden, sind die Mannschaftsführer zu orientieren.

13.16 Der Ball darf über der Korbeinrichtung nicht weggespielt werden. Wird er weggespielt, ist auf Strafwurf (R 18) zu entscheiden.
13.17 Rüttelt ein Spieler der verteidigenden Mannschaft
  1. unabsichtlich an der Korbeinrichtung (Korbnetz) und verhindert dadurch einen Korb, ist auf Strafwurf (R18) zu entscheiden;
  2. absichtlich an der Korbeinrichtung (Korbnetz), um einen Korb zu verhindern, ist der fehlbare Spieler auszuschliessen (R 19.2) und Strafwurf (R 18) zu geben. Wird der Korb trotz dieser Behinderung erzielt, ist er gültig, der fehlbare Spieler ist aber trotzdem auszuschliessen.

Regelauslegung:
Das Schlagen an das Korbnetz ist nicht erlaubt, denn dieses gehört zur Korbeinrichtung. Stösst ein Verteidiger einen Stürmer absichtlich gegen die Korbeinrichtung, so wird gleich entschieden, wie wenn er selbst an der Korbeinrichtung gerüttelt hätte.

13.18 Rüttelt ein Spieler der angreifenden Mannschaft
  1. unabsichtlich während eines Korbwurfes an der Korbeinrichtung (Korbnetz), ist auf Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei zu entscheiden;
  2. absichtlich an der Korbeinrichtung (Korbnetz), ist der fehlbare Spieler auszuschliessen (R 19.2) und auf Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei zu entscheiden.

Ein allenfalls erzielter Korb ist in beiden Fällen ungültig.

Regelauslegung:
Das Schlagen an das Korbnetz ist nicht erlaubt, denn dieses gehört zur Korbeinrichtung. Stösst ein Stürmer einen Verteidiger absichtlich gegen die Korbeinrichtung, so wird gleich entschieden, wie wenn er selbst an der Korbeinrichtung gerüttelt hätte.
Über die Annullierung des Korbes sind immer beide Mannschaftsführer zu informieren.

13.19 Kann der Schiedsrichter nicht feststellen, wer an der Korbeinrichtung gerüttelt hat, ist das Spiel zu unterbrechen und mit einem Schiedsrichterball (R 14) fortzusetzen.

Ein allenfalls erzielter Korb ist ungültig.

Kommentar: Das Spiel ist jedoch nur zu unterbrechen, wenn gleichzeitig mit dem Rütteln ein Korbwurf erfolgt.

13.20 Wirft ein Spieler den Ball in den eigenen Korb, so kommt der Treffer der Gegenpartei zugute.
14. Schiedsrichterball
14.1 Muss das Spiel aus irgendeinem Grunde, der nicht zu Ab-, Eck-, Ein-, Frei- oder Strafwurf Anlass gibt, unterbrochen werden, wird der Ball bei Wiederaufnahme durch einen Schiedsrichterball ins Spiel gegeben.
14.2 Der Schiedsrichterball wird am Ort des Spielunterbruchs ausgeführt. Wäre das innerhalb des Korbraumes, ist der Schiedsrichterball auf der Strafwurflinie auszuführen. Zum Schiedsrichterball treten zwei von Schiedsrichter bezeichnete (möglichst gleich gross) Spieler an.

Regelauslegung:
In der Nähe der Seiten- oder Korblinie wird der Schiedsrichterball 1.5 m von der Linie entfernt ausgeführt.

14.3 Die zwei Spieler stehen sich mit 50 cm Abstand gegenüber. Der Schiedsrichter wirft den Ball so auf, dass er zwischen die beiden Spieler herunterfallen würde. Sobald der Ball den höchsten Punkt (3 - 4 m über Boden) erreicht hat, ist er durch Pfiff des Schiedsrichters freizugeben. Die beiden hochspringenden Spieler dürfen sich beliebig drehen, jedoch ohne sich gegenseitig regelwidrig zu behindern (15.4).

Die restlichen Spieler halten einen Abstand von 1.5 m von den zwei bestimmten Spielern ein, bis der Ball zum Spiel freigegeben wird.

14.4 Der Ball darf gefangen oder mit der offenen Hand geschlagen werden. Wird er dabei von einem Spieler oder beiden Spielern gleichzeitig über die Korb- oder Seitenlinie geschlagen, ohne dass er von einem anderen Spieler berührt wird. Ist der Schiedsrichterball zu wiederholen.

Die Regel 13.1 ist auch für den Schiedsrichterball gültig.

14.5 Derjenige Spieler, der den Ball weggeschlossen hat, darf ihn erst wieder spielen, wenn der Ball den Boden, die Korbeinrichtung oder einen anderen Spieler berührt hat. Berühren beide Spieler gleichzeitig den Ball, gilt diese Regel für beide Spieler (15.4).
14.6 Ein direkt in den Korb geschlagener Ball zählt nicht als Korb. Der Schiedsrichterball wird wiederholt.
15. Abwurf, Eckwurf, Einwurf, Freiwurf
15.1 Abwurf: Nach jedem erzielten Korb sowie jedesmal, wenn der Ball die Korblinie mit seinem vollen Umfang überquert hat und zuletzt von einem Spieler der angreifenden Mannschaft berührt worden ist, erfolgt Abwurf mit freier Wurfart aus dem Korbraum.

Übertreten der Korbraumlinie durch den Abwerfenden bewirkt Freiwurf (R 15.4) gegen, Behinderung des Abwerfenden durch den Gegner im Korbraum Freiwurf (15.4) für die abwerfende Partei. Der Ball ist im Spiel, wenn er den Korbraum verlassen hat.

Regelauslegung:
Beim Abwurf dürfen sich von der Mannschaft, die den Abwurf ausführen darf, mehr als ein Spieler im Korbraum aufhalten. Sie können sich innerhalb des Korbraumes den Ball auch zuspielen. Der Spieler, welcher den Ball bei der Spielfortsetzung zugespielt erhält, darf mit dem Korbraum nicht mehr in Berührung sein. Wird der Abwurf aber absichtlich verzögert, ist die Spielfortsetzung durch Pfiff anzuzeigen (R 13.4). Beim Abwurf dürfen sich gegnerische Spieler im Korbraum aufhalten; jedoch den Abwerfenden nicht behindern (R 13.6 beachten).

15.2 Eckwurf: Hat der Ball die Korblinie mit seinem vollen Umfang überquert und ist zuletzt von einem Spieler der verteidigenden Mannschaft berührt worden, erfolgt ein Eckwurf durch einen Spieler der angreifenden Mannschaft. Der Eckwurf ist innerhalb des Spielfeldes von der Ecke aus, auf deren Seite der Ball die Korblinie überquert hat, auszuführen. Die Wurfart ist frei, hingegen muss der Wurf aus dem Stand erfolgen, d.h. mindestens ein Teil eines Fusses muss am Boden bleiben.

Fehlerhafter Eckwurf bewirkt Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei am gleichen Ort.

Regelauslegung:
Beim Eckwurf muss sich der gegnerische Spieler immer 1.5 m vom Werfenden entfernt aufhalten. Dem eigenen Spieler, der näher steht, darf der Ball nicht zugespielt werden (R 15.5). Begibt sich der Werfende zuweit ins Spielfeld hinein, muss dies korrigiert werden (R 15.8). Wird der Eckwurf absichtlich verzögert, ist die Spielfortsetzung durch Pfiff anzuzeigen (R 13.4).

15.3 Einwurf: Überquert der Ball die Seitenlinie mit seinem vollen Umfang, so ist er mit Einwurf durch einen Spieler der Mannschaft, die den Ball nicht zuletzt berührt hat, wieder ins Spiel zu bringen. Der Einwurf ist an der Stelle auszuführen, wo der Ball die Seitenlinie überquert hat. Der ausführende Spieler muss ausserhalb des Spielfeldes stehen. Der Einwurf muss aus dem Stand ausgeführt, d.h. mindestens ein Teil eines Fusses muss am Boden bleiben. Zum Ausholen muss der Ball über den Kopf gehoben und beim Wurf mit beiden Händen geführt werden. Der Ball ist im Spiel, wenn er die Seitenlinie überquert und die Hände verlassen hat.

Fehlerhaftes Einwerfen bewirkt Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei am gleichen Ort, jedoch innerhalb des Spielfeldes.

Regelauslegung:
Besteht ausserhalb des Feldes eine Abgrenzung, so ist der Ball zwischen dieser und der Seitenlinie zu spielen. Wird der Einwurf absichtlich verzögert, ist die Spielfortsetzung durch Pfiff anzuzeigen (R 13.4).

15.4 Freiwurf: Der Freiwurf ist an der Stelle im Spielfeld auszuführen, wo der Fehler durch den gegnerischen Spieler oder Mannschaftsbetreuer begangen wurde. Die Wurfart ist freigestellt. Der Freiwurf muss aus dem Stand ausgeführt werden, d.h. mindestens ein Teil eines Fusses muss am Boden bleiben (R 15.4). Fehlerhafte Ausführung bewirkt Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei am gleichen Ort.

Regelauslegung:
Der Spieler, welcher den Ball nicht zugesprochen erhält, muss sich soweit vom Ausführungsort entfernen, dass der Wurf ungehindert gespielt werden kann. Ansonsten ist gemäss Regel 13.6 vorzugehen.

15.5 Beim Eck-, oder Freiwurf darf der Ball keinem Spieler, der näher als 1.5 m beim Werfenden steht, zugespielt werfen; gleichzeitig muss die direkte Distanz von der Wurf- bis zur Fanghand des anderen Spielers ebenfalls 1.5 m betragen. Der werfende Spieler darf in keiner Weise behindert werden. Beim Eckwurf muss der Abstand des gegnerischen Spielers immer 1.5 m betragen. Wird der Ball in der erwähnten Wurfzone durch einen Spieler berührt, erfolgt Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei. Bei wiederholter Behinderung durch den gegnerischen Spieler ist Regel 13.6 zu beachten.

Regelauslegung:
Der Spieler, welcher den Ball nicht zugesprochen erhält, muss sich soweit vom Ausführungsort entfernen, dass der Wurf ungehindert gespielt werden kann. Steht der gegnerische Spieler näher als 1.5 m beim Werfenden, muss er die Hände in normaler Körperhaltung nach unten halten. Ansonsten ist gemäss Regel 13.6 vorzugehen.

15.6 Der den Ab-, Eck-, Ein- oder Freiwurf ausführende Spieler darf den Ball erst wieder berühren, nachdem ihn ein anderer Spieler berührt hat (R 15.4)
15.7 Durch einen Ab-, Eck-, Ein- oder Freiwurf kann unmittelbar kein Korb erzielt werden. Gelangt der Ball direkt in den Korb, ist er durch einen Abwurf (R 15.1) wieder in das Spiel zu bringen.
15.8 Wird ein Eck-, Ein- oder Freiwurf nicht an der richtigen Stelle ausgeführt, muss der Ort vom Schiedsrichter korrigiert werden, wenn daraus ein Vorteil für die angreifende Partei entstehen würde.

Regelauslegung:
Wird der zugesprochene Wurf wiederholt nicht an der richtigen Stelle ausgeführt, um eine Spielverzögerung zu erreichen, ist die Mannschaft zu ermahnen und anschliessend bei wiederholtem Vorgang zu verwarnen (R 13.6).

15.9 Vor der Ausführung dieser Würfe muss sich der Ball ruhend in einer Hand oder beiden Händen des Werfenden befinden. Ist dies nicht der Fall erfolgt eine Wiederholung.
16. Verhalten zum Gegner
16.1 Der Gegner darf nicht gehalten, geschlagen oder gestossen werden. Ein gegnerischer Spieler, mit oder ohne Ball, darf nur mit am aufrechten Körper angeschlossenen oder mit senkrecht erhobenen Armen gesperrt werden. Das Umfassen (Umspannen) eines Gegners mit einem Arm oder beiden Armen, auch wenn der Gegner dabei nicht berührt wird, gilt als Halten und ist verboten (R 15.4).
16.2 Läuft ein Spieler in einen bereits an Ort stehenden oder korrekt abdeckenden Gegner hinein (Stürmerfehler), wird Freiwurf (R 15.4) gegeben.

Regelauslegung:
Wird ein angreifender Spieler von zwei abwehrenden regelkonform gesperrt und versucht er seitlich, mit der Schulter voraus zwischendurch zu gehen, ist auf Stürmerfoul zu entscheiden.

16.3 Ein ballführender Spieler darf, um einem Gegner auszuweichen, sich weder gegen den Gegner abbücken noch in denselben drehen. Anziehen des Knies gegen Spieler in unmittelbarer Nähe (gefährliches Spiel) ist nicht erlaubt. Drehungen an Ort oder in der Bewegung mit dem Ball in den Händen sind erlaubt, sofern der Spieler dabei nicht mehr als 2 Schritte macht, sich nicht in den Gegner abbückt oder in ihn hineinläuft (R 15.4).

Regelauslegung:
Das Führen des Balles mit einer Hand und dabei gleichzeitig den Gegner mit der anderen Hand wegstossen, ist nicht erlaubt (R 15.4).

16.4 Der Ball darf zur Täuschung nicht gegen den Oberkörper oder das Gesicht des Gegners geführt werden (R 15.4).
16.5 Handlungen, die einen Gegner verwirren könnten (z.B. Stampfen, Schreien), sind nicht gestattet (R 15.4).
16.6 Regelwidriges Verhalten oder Verwirren des Gegners im Augenblick des Korbwurfes wird mit Strafwurf (R 18) geahndet.

Wird trotz regelwidriger Behinderung während der Wurfbewegung (Wurfhand mindestens auf Schulterhöhe) ein Korb erzielt, obwohl im gleichen Zeitraum der Pfiff des Schiedsrichters erfolgt war, gilt der Korb. Der zweite Pfiff wird in diesem Falle sogleich angehängt und der Strafwurf fällt dahin.

16.7 Werden leichtere Verfehlungen im Verhalten zum Gegner durch einen einzelnen Spieler wiederholt begangen, ist er vom Schiedsrichter zu verwarnen (R 17.1).

Eine Verwarnung (R 17.1) kann ebenfalls ausgesprochen werden, wenn eine Abwehr nur gegen den Gegner gerichtet und noch nicht als grobes und unsportliches Verhalten anzusehen ist. Für die oben aufgeführten Verfehlungen wird pro Spieler nur eine Verwarnung (R 17.1) ausgesprochen.

Im Wiederholungsfall durch den gleichen Spieler ist auf Ausschluss (R 19.2) zu entscheiden.

16.8 Fallen wiederholte, leichtere Verfehlungen im Verhalten zum Gegner auf mehrere Spieler der gleichen Mannschaft, ist diese zu verwarnen (R 17.1) und im Wiederholungsfall durch irgendeinen Spieler der gleichen Mannschaft ist auf Strafwurf (R 18) zu entscheiden.

Nach Anwendung von Regel 16.8 wird die Regel 16.7 aufgehoben.

16.9 Grobes und unsportliches Verhalten zum Gegner auf dem ganzen Spielfeld (z.B. Beleidigungen, Festhalten, den Fuss vorstellen, Schlagen, Stossen, Umrennen etc.) wird mit Ausschluss des fehlbaren Spielers geahndet (R 19.1).

Spieler, die eine Tätlichkeit begehen, werden für den Rest des Spieles ausgeschlossen (R 19.4 oder R 19.5).

Regelauslegung:
Ist eine Mannschaft wegen wiederholten, leichten Verfehlungen verwarnt und ein Spieler verhält sich grob und unsportlich (z. B. Festhalten), ist der Spieler auszuschliessen. Wurden bis zu diesem Zeitpunkt bereits nacheinander wiederholte Fouls gepfiffen, sollte zusätzlich gegen die erwähnte Mannschaft ein Strafwurf gegeben werden. Grobes und unsportliches Verhalten, welches zu Verletzungen führen kann, sollte immer mit 5 Min. oder Restausschluss bestraft werden.

16.10 Verlässt ein Spieler das Spielfeld, um sich dabei einen Vorteil zu verschaffen, wird er ausgeschlossen (R 19.2).
17. Verwarnung
17.1 Eine Verwarnung ist vom Schiedsrichter deutlich mit der gelben Karte oder mit Armhochhalten dem fehlbaren Spieler anzuzeigen. Wird eine Verwarnung gegen eine Mannschaft ausgesprochen, ist diese dem Mannschaftsführer bekanntzugeben. Nach einer Verwarnung wird das Spiel erst nach dem Pfiff des Schiedsrichters fortgesetzt. Tritt keine andere Regel in Kraft, erfolgt Freiwurf (R 15.4). Strafbare Handlungen, welche nach einem Spielunterbruch (Pfiff) begangen werden, haben auf den Ballbesitz keinen Einfluss. Werden gleichzeitig beide Mannschaften für ein gleichzeitiges Vergehen verwarnt, wird das Spiel mit Schiedsrichterball (R 14) fortgesetzt.

Regelauslegung:
Ist den Spielern bekannt, warum die Verwarnung ausgesprochen wird, genügt es, wenn die gelbe Karte gezeigt wird, es braucht also keine verbale Information dazu.
Wird nur der Spieler verwarnt (Folgestrafe gilt nur für denjenigen Spieler), muss die Verwarnung dem Mannschaftsführer nicht bekanntgegeben werden.

18. Strafwurf
18.1 Der Strafwurf ist von der Mitte der Strafwurflinie aus auszuführen. Die Wurfart ist frei, der Wurf hat aus Stand zu erfolgen, d.h., mindestens ein Teil eines Fusses muss am Boden bleiben. Der ausführende Spieler darf die Strafwurflinie nicht betreten (R 15.4).

Alle Spieler dürfen den Korbraum erst betreten, wenn der Ball die Korbeinrichtung berührt oder das Spielfeld verlassen hat. Fällt der Ball innerhalb des Spielfeldes bzw. Korbraumes zu Boden, ohne die Korbeinrichtung berührt zu haben, wird der Ball mit einem Schiedsrichterball (R 14) ins Spiel gegeben.

Regelauslegung:
Spieler, die seitlich beim Korbraum stehen, müssen dort normale Körperhaltung, mit den Händen nach unten, einnehmen. Machen sich zwei Spieler entlang des Korbraumes ihren Platz streitig, sind beide wegen groben und unsportlichen Verhaltens auszuschliessen (R 19.1).

18.2 Wird nach dem Entscheid des Schiedsrichters auf Strafwurf und vor dessen Ausführung eine Spielverzögerung begangen, ist der fehlbare Spieler auszuschliessen (R 19.1). Regel 13.6 findet keine Anwendung.
18.3 Der Strafwurf ist nach dem Pfiff des Schiedsrichters innerhalb dreier Sekunden auszuführen. Wenn diese Zeitlimite überschritten, der Ball nach dem Pfiff geprellt oder der Wurf während der Vorbereitungszeit (vor dem Anpfiff) ausgeführt wird, erfolgt Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei.

Kommentar: Der Schiedsrichter hat dem zum Wurf bereitstehenden Spieler eine kurze Vorbereitungszeit zu gewähren.

Regelauslegung:
Muss der Wurf aus irgend einem Grund unterbrochen werden, ist dies mit mehreren kurzen Pfiffen (R 23.10) anzuzeigen. Das gleiche Vorgehen ist anzuwenden, wenn der werfende Spieler den Pfiff wegen plötzlich auftretenden Lärms überhört hat.

18.4 Der den Strafwurf ausführende Spieler darf den Ball nicht einem Mitspieler zuwerfen, sondern muss versuchen, ihn direkt in den Korb zu werfen (R 15.4).
18.5 Bei der Ausführung des Strafwurfes darf kein Spieler näher als 1,5 m an den Werfenden herantreten oder ihn verwirren.

Regelauslegung:
Werden während der Ausführung des Strafwurfes durch gegnerische Spieler, die entlang des Korbraumes stehen, absichtliche Handbewegungen gemacht, wird der Strafwurf, sofern dieser erfolglos war, wiederholt.

18.6 Wird die Regel 18.1 oder 18.5 durch einen Spieler der verteidigenden Partei verletzt, so wird der Strafwurf (R 18) wiederholt, sofern dieser erfolglos war.
18.7 Wird die Regel 18.1 oder 18.5 durch einen eigenen Spieler verletzt, erhält die Gegenpartei einen Freiwurf (R 15.4). Ein allenfalls erzielter Korb ist ungültig.
18.8 Wird die Regel 18.1 oder 18.5 durch beide Parteien gleichzeitig verletzt, so ist auf Schiedsrichterball (R 14) zu entscheiden. Ein allenfalls erzielter Korb ist ungültig.
18.9 Ein erfolgreicher Strafwurf zählt als ein Korb.
18.10 Führt ein Auswechselspieler den Strafwurf aus, so muss ein Feldspieler das Spielfeld verlassen. Befinden sich nach dem Anpfiff des Strafwurfes mehr als die erlaubte Anzahl Feldspieler auf dem Spielfeld, wird ein allenfalls erzielter Korb annulliert und Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei gegeben.
18.11 Muss bei zentraler Zeitmessung ein Strafwurf nach dem Schlusszeichen noch ausgeführt werden, haben sich alle Spieler mindestens 3 m hinter der Strafwurflinie gegen die Spielfeldmitte zu begeben. Die Anzahl Spieler auf dem Spielfeld wird nicht mehr kontrolliert.

Vor der Wurffreigabe ist die Distanz durch den Schiedsrichter allenfalls zu korrigieren. Wird der Abstand nach dem Pfiff und bis der Ball die Hand des Werfenden verlassen hat, durch Spieler nicht eingehalten, sind die Regeln 18.6 bis 18.8 für die Wertung oder Wiederholung anzuwenden.

18.12 Bei einem Strafwurfwerfen halten sich nur die zum Werfen bestimmten Spieler auf der entsprechenden Spielfeldhälfte auf.
19. Ausschluss
19.1 Die Dauer des Ausschlusses (R 19.2 - 19.5) liegt je nach Schwere des Vergehens (Wiederholung) im Ermessen des Schiedsrichters, wenn das Reglement nichts anderes vorschreibt.
19.2 Ausschluss für 2 Minuten.

Regelauslegung:
Ist bei einer Regel ausdrücklich eine Strafe von 2 Minuten angegeben, darf auch im Wiederholungsfalle wegen des gleichen Vergehens, keine höhere Strafe verhängt werden.

19.3 Ausschluss für 5 Minuten.
19.4 Ausschluss für Rest des Spieles.

Regelauslegung:
Wird der Mannschaftsführer ausgeschlossen, hat die Mannschaft einen neuen zu bestimmen. Die Mannschaftführerbinde ist weiterzugeben.

19.5 Ausschluss für Rest des Spieles mit Antrag auf Disqualifikation (R 20).
19.6 Der zeitliche Ausschluss (R 19.2 / R 19.3) kann im gleichen Spiel mehrmals über einen Spieler verhängt werden. Der bestrafte Spieler ist über Grund und Dauer des Ausschlusses zu verständigen.
19.7 Für den in einem Spiel ausgeschlossenen Spieler darf während dieser Zeit kein Auswechsel- oder Ersatzspieler eintreten.

Wird ein Auswechselspieler ausgeschlossen, muss ein Feldspieler in den Auswechselraum.

19.8 Die zeitlich ausgeschlossenen Spieler halten sich im gegenüberliegenden Auswechselraum auf. Sie dürfen das Spielfeld erst nach Aufforderung durch den Schiedsrichter oder dessen beauftragten Zeitnehmer wieder betreten. Verlässt ein ausgeschlossener Spieler diesen Raum oder betritt er, ohne das Ende der Ausschlusszeit abzuwarten, das Spielfeld, wird er mit Ausschluss für den Rest des Spieles (R 19.4) bestraft.

Ein für den Rest des Spieles ausgeschlossener Spieler hat sich hinter die Abgrenzung (R 2.5) des Spielfeldes zu begeben und in der Kleidung von der Mannschaft zu unterscheiden.

Halle: Der für den Rest des Spieles ausgeschlossene Spieler muss die Halle nicht verlassen, sofern er sich anständig verhält. Er hat sich jedoch ebenfalls in der Kleidung von der Mannschaft zu unterscheiden.

19.9 Nach dem Ausschluss eines Spielers wird das Spiel erst nach dem Pfiff des Schiedsrichters mit einem Ab-, Eck-, Ein-, Frei-, Strafwurf oder Schiedsrichterball fortgesetzt.

Strafbare Handlungen, welche nach einem Spielunterbruch (Pfiff) begangen werden und zu einem Ausschluss eines Spielers führen, haben auf den Ballbesitz keinen Einfluss.

Regelauslegung:
Die Zeit, welche bei einem Ausschluss eines Spielers vergeht, wird normalerweise nicht nachgespielt. Dies gilt auch in den letzten Minuten eines Spieles. Das Nachspielenlassen rechtfertigt sich nur dann, wenn dieser Vorgang absichtlich verzögert wird. Über ein eventuelles Nachspielenlassen entscheidet in jedem Fall jedoch der Schiedsrichter, wobei keine Mannschaft benachteiligt werden darf.
Die Nachspielzeit sollte immer eine Minute oder mehr betragen.

19.10 Ist die Ausschlusszeit am Ende der 1. Halbzeit nicht abgelaufen, muss der Rest zu Beginn der 2. Halbzeit verbüsst werden.
20. Disqualifikation
20.1 Unter Disqualifikation versteht man den zwangsmässigen Ausschluss einzelner Spieler, Mannschaftsbetreuer oder ganzer Mannschaften von Spielen.
20.2 Die Disqualifikation wird durch das Schiedsgericht ausgesprochen.
20.3 Eine disqualifizierte Mannschaft verliert die ausgetragenen Spiele mit Forfait (R 21.1).
20.4 Spieler und Mannschaftsbetreuer, die mit Spielsperren bestraft wurden, dürfen in keiner Funktion am gesperrten Spiel teilnehmen. Sie haben sich im Zuschauerbereich aufzuhalten.
20.5 Spielsperren, die auf eine bestimmte Zeitdauer - nicht einzelne Spiele - ausgesprochen wurden, haben Gültigkeit für alle Spiele, welche vom STV oder den Unterverbänden organisiert werden.
21. Forfait
21.1 Eine Mannschaft verliert ein Spiel forfait mit dem Resultat von 5:0 in folgenden Fällen:
  1. bei Widersetzlichkeit einzelner Spieler, Betreuer oder ganzer Mannschaften (R 10.3 /23.7/23.15);
  2. bei unsportlichem Verhalten;
  3. wenn eine Mannschaft mit weniger als 5 Spielern (bei 5 Feldspielern in der Halle mit weniger als 4 Spielern) zu einem Spiel antritt (R 5.2);
  4. wenn eine Mannschaft ohne oder nicht akzeptierte Begründung vom Spiel fernbleibt;
  5. wenn eine Mannschaft mehr als die erlaubte Anzahl Spieler einsetzt (R 5.6 / 5.7).

Bei Abbruch infolge Verschuldens beider Mannschaften gilt das Forfait-Resultat für beide Mannschaften.

Führt eine Mannschaft mit mehr als 5 Körben Differenz und wird das Spiel durch das Verschulden des Gegners vom Schiedsrichter abgebrochen, zählt das bis zum Spielabbruch erzielte Resultat und nicht das Forfait-Resultat von 5:0.

22. Protest
22.1 Proteste können erhoben werden gegen:
  1. Schiedsrichterentscheide, welche den Regeln widersprechen;
  2. die Einrichtungen, die Masse, den Zustand des Spielfeldes, sowie den Ball (R 22.2);
  3. den verspäteten Spielbeginn (R 22.2);
  4. nicht spielberechtigte Spieler.
22.2 Proteste gegen die Einrichtungen, die Masse, den Zustand des Spielfeldes, den Ball und den verspäteten Spielbeginn sind vor dem Spiel beim Schiedsrichter anzumelden und nach dem Spiel dem Schiedsgericht schriftlich zu bestätigen.
22.3 Proteste gegen Schiedsrichterentscheide sind sofort nach dem beanstandeten Entscheid durch den Mannschaftsführer beim Schiedsrichter anzumelden, wobei das Wort "Protest" ausgesprochen werden muss.

Kann der Protest nicht mehr während des Spielunterbruches angemeldet werden, ist dies noch bis vor Ende des nächsten Spielunterbruches zulässig. Wird der Protest während des Spieles dem Schiedsrichter bekanntgegeben, ist das Spiel nicht zu unterbrechen. Die Verständigung des gegnerischen Mannschaftsführers erfolgt erst beim nächsten Spielunterbruch. Allenfalls Nachspielzeit beachten.

Der Schiedsrichter hat den gegnerischen Mannschaftsführer sonst sofort und das Schiedsgericht nach dem Spielschluss in Kenntnis zu setzen. Der Mannschaftsführer hat den Protest unmittelbar nach dem Spiel schriftlich anzumelden.

Regelauslegung:
Der Schiedsrichter hat einen Protest in jedem Fall entgegenzunehmen. Er soll sich Notizen über den Grund, die Spieldauer, das Resultat, die Spielernummer oder -namen oder andere Gegebenheiten erstellen.

22.4 Nicht reglementsgemäss beim Schiedsrichter und beim Schiedsgericht angemeldete Proteste werden abgelehnt.
23. Schiedsrichter
23.1 Jedes Wettspiel wird von einem Schiedsrichter geleitet, der wenn möglich von zwei Linienrichtern unterstützt wird. Fehlen Linienrichter, sind die Entscheide des Schiedsrichters massgebend.
23.2 Als Spielleiter sollten brevetierte Schiedsrichter eingesetzt werden.
23.3 Brevetierte Schiedsrichter können zum Besuch von Wiederholungskursen verpflichtet werden.
23.4 Der Schiedsrichter ist der verantwortliche Leiter des Spieles. Er verkehrt in der Regel mit den Mannschaftsführern. Er muss das Spiel vor allen ungünstigen Einflüssen bewahren (z.B. dauerndes Zurufen, Beeinflussungen durch Zuschauer oder Spieler).

Der Schiedsrichter kann gegen Spieler, Mannschaften (Mannschaftsführer) oder Mannschaftsbetreuer eine Ermahnung aussprechen. Das Spiel wird erst nach dem Pfiff des Schiedsrichters fortgesetzt. Tritt keine andere Regel in Kraft, erfolgt Freiwurf (R 15.4).

Der Schiedsrichter hat seine Entscheide aus eigener Anschauung und Erkenntnis heraus zu fällen. Seine Entscheide sind kurz und bestimmt.

23.5 Die Tatsachenentscheide des Schiedsrichters sind unanfechtbar. Hingegen kann gegen Entscheide, die im Widerspruch zu den Regeln stehen, Protest (R 22.1) erhoben werden.
23.6 Spieler, die Schiedsrichterentscheide kritisieren, den Schiedsrichter beeinflussen wollen (durch Gesten, Zurufe) oder sich unsportlich gegenüber Mitspielern äussern, sind zu verwarnen (R 17.1). Im Wiederholungsfall durch irgendeinen Spieler der gleichen Mannschaft ist dieser auszuschliessen (R 19.1).

Ein Spieler, der den Schiedsrichter beleidigt, ist sofort auszuschliessen (R 19.3 -

R 19.5). Erfolgt die Beleidigung in der Pause, beginnt die Strafzeit mit dem Wiederanpfiff der 2. Halbzeit, sofern nicht Ausschluss für den Rest des Spieles ausgesprochen wurde.

23.7 Widersetzen sich Spieler oder Mannschaften den Anweisungen des Schiedsrichters und kann auch der Mannschaftsführer die Anordnungen des Schiedsrichters nicht durchsetzen, ist der Spielleiter befugt, das Spiel abzubrechen (R 21.1 /R 23.15) und Antrag auf Disqualifikation (R 20) zu stellen.
23.8 Verhängt der Schiedsrichter über einen Spieler einen Ausschluss für den Rest des Spieles mit Antrag auf Disqualifikation (R 19.5), hat er den Mannschaftsführer zu verständigen und den Antrag sofort nach Spielschluss beim Schiedsgericht anzumelden.
23.9 Benehmen sich einzelne Spieler, Mannschaften oder Mannschaftsbetreuer nach einem Spiel unsportlich gegenüber Spielleitung, Spielern oder Zuschauern, kann der Schiedsrichter oder die Spielleitung eine Disqualifikation (R 20) beantragen.
23.10 Der Schiedsrichter eröffnet, leitet und beendet das Spiel mit folgenden Signalen:
  1. Korb: zwei kurze Pfiffe
  2. Halbzeit oder Ende: drei lange Pfiffe
  3. Unterbrechung: mehrere kurze Pfiffe
  4. Strafwurf: langer starker Pfiff
  5. In allen anderen Fällen: ein kurzer Pfiff

Kommentar: Der kurze Pfiff kann unterbleiben, sofern für alle Beteiligten klar ersichtlich ist, welche Mannschaft zu einem Ab-, Eck- oder Einwurf berechtigt ist.

23.11 Der Schiedsrichter überwacht das Auswechseln der Spieler.
23.12 Der Schiedsrichter kontrolliert vor dem Spiel:
  1. Masse des Spielfeldes;
  2. Ball;
  3. Spielbarkeit des Feldes;
  4. Spielfeldeinrichtung;
  5. Spielberechtigung (Spielerliste, Spielerpass);
  6. Spielkleidung (deutliche Unterscheidung) und Ausrüstung (R 6.3 - 6.5 );
  7. orthopädischer Gegenstand, der durch Spieler getragen wird.

Er ordnet eventuelle Abänderungen und Verbesserungen an. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Der Schiedsrichter kann Spieler, die gegen die Bestimmungen von Buchstaben e - g verstossen, zum Spiel nicht zu lassen.

23.13 Bestehen keine besonderen Regelungen bestimmt der Schiedsrichter:
  1. Ball;
  2. Seite;
  3. Auswechselraum;
  4. Linienrichter.
23.14 Der Schiedsrichter unterbricht das Spiel in folgenden speziellen Fällen (Vorteilregel beachten):
  1. bei Beschädigung der Spielfeldeinrichtung oder des Balles;
  2. bei ungünstigem Witterungseinfluss;
  3. bei äusserem Einfluss;
  4. bei Verletzung;
  5. bei Feststellung des Tragens von unerlaubter Ausrüstung (R 6).

Der Schiedsrichter kann das Auswechseln eines Spielers verlangen.

23.15 Der Schiedsrichter kann das Spiel abbrechen:
  1. bei Widersetzlichkeit von Betreuer, Mannschaftsführer, Spieler oder Mannschaft (R 9.2/ R 10.3/R 23.7);
  2. bei Störung durch das Publikum, die eine Fortsetzung des Spieles verunmöglicht;
  3. bei unspielbarem Spielfeld (schlechter Witterung, Dunkelheit).
23.16 Der Schiedsrichter notiert die erzielten Körbe und teilt zur Halbzeit und am Ende des Spieles den Mannschaftsführern das Resultat mit. Der Schiedsrichter ist allein für das richtige Notieren der erzielten Körbe verantwortlich.
23.17 Der Schiedsrichter darf bei Wettspielen seines Vereins nicht amten.
23.18 Die Spielkleidung des Schiedsrichters ist schwarz oder hat sich von derjenigen der Mannschaften deutlich zu unterscheiden. Er trägt die offizielle Schiedsrichterbekleidung.
23.19 Vorteilregel

Der Schiedsrichter soll bei einer Behinderung durch den Gegner das Spiel nicht unterbrechen, wenn er überzeugt ist, dass dadurch der regelverstossenden Mannschaft ein Vorteil erwachsen würde.

Wird die Vorteilregel angewendet und tritt der erwartete Vorteil nicht ein, darf der Schiedsrichter nachträglich nicht auf seinen Entscheid zurückkommen.

Bei einem eindeutigen Regelverstoss darf die Vorteilregel nicht angewandt werden. Ausnahmsweise ist jedoch auf Vorteil zu entscheiden, wenn sich ein Spieler in aussichtsreicher Position befindet, ein Korb zu erzielen. In diesem Fall ist erst nach Abschluss des Spielzuges das fehlbare Verhalten des Spielers mit Verwarnung (R 17.1) oder Ausschluss (R 19.1) zu bestrafen. Tritt mit dem Abschluss des Spielzuges kein Spielunterbruch ein, hat der Schiedsrichter das Spiel zu unterbrechen. Nach dem Aussprechen der Strafe erfolgt die Spielfortsetzung mit Schiedsrichterball (R 14).

Ein Vorteilentscheid ist mit einer Armbewegung oder der Bemerkung "Spielen" deutlich anzuzeigen.

24. Besondere Bestimmungen
24.1 Wird bei einem Regelverstoss mehr als eine Regel missachtet, können die entsprechenden Strafen ausgesprochen werden. Die gleiche Strafe kommt für den geahndeten Verstoss nur einmal zur Anwendung. Die Dauer eines allfälligen Ausschlusses liegt in diesem Fall im Ermessen des Schiedsrichters (R 19).
25. Linienrichter
25.1 Die Linienrichter stehen gemäss Anweisung des Schiedsrichters an der Ecke Korb-/Seitenlinie und zeigen an, wenn der Ball die Korb- oder Seitenlinie in seinem vollen Umfange überschritten hat. Die Linienrichter dürfen nicht selbständig in die Spielleitung eingreifen.
25.2 Sind Schiedsrichter als Linienrichter eingesetzt, kann der verantwortliche Schiedsrichter denselben weitere Befugnisse übertragen, endgültig entscheidet aber der Schiedsrichter.
26. Schiedsgericht
26.1 Das Schiedsgericht entscheidet endgültig, sofern nicht eine Rekursmöglichkeit vorgesehen ist, über:
  1. Protest (R 22);
  2. Antrag auf Disqualifikation (R 19.5 / 23.7 / 23.9);
  3. Busse, Spielsperre oder andere Strafmassnahmen gemäss jeweiligem Reglement;
  4. Wertung oder Wiederholung eines Spieles (R 21.1 /R 23.7 / R 23.15).

Kommentar: Das Schiedsgericht entscheidet nach der Gutheissung eines Protestes separat über die Wertung oder Wiederholung eines Spieles.

26.2 Zu seinen Verhandlungen können als Zeugen eingeladen werden:
  1. der Schiedsrichter;
  2. je ein Vertreter der Mannschaften;
  3. weitere Personen, die auf Beschluss des Schiedsgerichtes zugelassen sind.
26.3 Das Schiedsgericht wird von den Organisatoren ernannt. Es besteht aus drei Mitgliedern, welche im betroffenen Spiel nicht aktiv (Spieler, Schiedsrichter) mitgewirkt haben.
27 Aufzählung der Strafen
27.1 Freiwurf
  1. Spielen mit unerlaubtem Handschuh, Schmuckstück oder orthopädischem
    Gegen-stand, (R 6.4 - 6.5);
  2. Spielfortsetzung nach Ermahnung (R 10.2 / R 23.4);
  3. Spielfortsetzung nach Wegweisung Mannschaftsbetreuer (R 10.2);
  4. Unrichtiges Spielen des Balles (R 12.3 / R 13.1 - 13.7 / 13.9 - 13.11 / 13.15 / 14.5);
  5. Rütteln an Korbeinrichtung (R 13.18);
  6. unrichtiger Ab-, Eck-, Ein-, Freiwurf (R 15.1 - 15.7);
  7. regelwidriges Verhalten zum Gegner (R 14.3 / R 16.1 - 16.5);
  8. Spielfortsetzung nach Verwarnung (R 8.3, R 13.6, R 17.1);
  9. unrichtiges Ausführen des Strafwurfes (R 18.1 / 18.3 / R 18.4 / 18.7 / 18.10).
27.2 Strafwurf
  1. Ball über der Korbeinrichtung wegspielen (R 13.16);
  2. unabsichtliches Rütteln der verteidigenden Mannschaft an der Korbeinrichtung zur Verhinderung eines Korbes (R 13.17a);
  3. regelwidriges Behindern oder Verwirren im Augenblick des Korbwurfes (R 16.6);
  4. Wiederholung des Strafwurfes (R 18.6).
27.3 Verwarnung / 2. Strafwurf
  1. Absichtliche Spielverzögerung, wiederholte Behinderung bei Ab-, Eck-, Ein- oder Freiwurf (R 13.4 / R 13.6);
  2. wiederholte, leichtere Verfehlungen mehrerer Spieler der gleichen Mannschaft (R 16.8).
27.4 1. Verwarnung / 2. Ausschluss
  1. Fehlerhaftes Auswechseln (R 8.3);
  2. leichtere Verfehlungen des gleichen Spielers im Verhalten zum Gegner (R 16.7);
  3. Kritisieren oder Beeinflussen des Schiedsrichters sowie unsportliche Äusserungen gegen Mitspieler (R 23.6).
27.5 Ausschluss
  1. Spielen mit unerlaubter Ausrüstung (R 6.3 / R 6.4);
  2. Absichtliches Rütteln an der Korbeinrichtung durch die angreifende Mannschaft (R 13.18b);
  3. grobes und unsportliches Verhalten (R 16.9 / R 18.1);
  4. Verlassen des Spielfeldes um sich einen Vorteil zu verschaffen (R 13.12 / R 16.10);
  5. Eintreten in das Spielfeld, ohne die Ausschlusszeit abzuwarten (R 19.8);
  6. Beleidigung des Schiedsrichters (R 23.6).
27.6 Ausschluss und Strafwurf
  1. Spielen mit mehr als den erlaubten Feldspielern (R 5.5);
  2. Verhinderung eines Korbwurfes durch fehlerhaftes Auswechseln (R 8.4);
  3. absichtliches Rütteln der verteidigenden Mannschaft an der Korbeinrichtung zur Verhinderung eines Korbes (R 13.17b).
27.7 Ausschluss und Antrag auf Disqualifikation
  1. Grobes und unsportliches Verhalten (R 8.4, R 16.9, R 23.19);
  2. Schiedsrichter- oder Spielerbeleidigung (R 23.6).
27.8 Antrag auf Disqualifikation
  1. Widersetzlichkeit gegenüber Schiedsrichterentscheid (R 23.7);
  2. unsportliches Verhalten von Spieler, Mannschaft oder Mannschaftsbetreuer nach Spielschluss gegenüber Spielleitung, Spieler oder Zuschauer (R 23.9).
27.9 Spielabbruch
  1. Widersetzlichkeit von Mannschaftsbetreuer gegenüber Schiedsrichterentscheid(R 10.3);
  2. Widersetzlichkeit von Spieler oder Mannschaft gegenüber Schiedsrichterentscheid (R 23.7).
27.10 1. Ermahnung / 2. Wegweisung

Regelwidriges Verhalten von Mannschaftsbetreuer (R 10.2).

27.11 Wegweisung

Spieler, die für den Rest des Spieles ausgeschlossen werden (R 19.8).

28. Schlussbemerkung
28.1 Regeländerungen können auf Beginn eines Kalenderjahres nur durch die Abteilung Aktive, Ressort Spiele, des Schweizerischen Turnverbandes erlassen werden. In Unterverbänden sind angepasste Regeländerungen bei Jugendmeisterschaften gestattet.
28.2 Die Abteilung Aktive, Ressort Spiele, des Schweizerischen Turnverbandes, die Unterverbände oder weitere Veranstalter können zusätzlich Meisterschafts-, Cup- oder Turnierreglemente erstellen. Die erlassenen Bestimmungen dürfen jedoch nicht im Widerspruch zum Korbball-Reglement stehen

 

 

 


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