Die Regeln beim Korbball
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1. | Spielgedanke |
1.1 | Eine Korbballmannschaft besteht aus Feld- und Auswechselspielern. Die Auswechselspieler können jederzeit für austretende Feldspieler eingesetzt werden. Im Text des Reglements wurde bei der Personenbezeichnung einfachheitshalber nur die männliche Form gewählt. |
1.2 | Durch rasches und genaues Zuspielen des Balles versucht eine Mannschaft, den Ball vor den Korb des Gegners zu bringen und den Angriff durch einen Wurf in den Korb abzuschliessen. Der Gegner hat die Aufgabe, den Angriff abzuwehren. Sobald die Gegenpartei in den Besitz des Balles gelangt, geht sie ihrerseits zum Angriff über und versucht, einen Korb zu erzielen. Die Mannschaft, welche am Ende der Spielzeit die meisten Körbe erzielt hat, ist Sieger. Haben beide Mannschaften gleich viele Körbe erzielt, endet das Spiel unentschieden. |
1.3 | Ein gewonnenes Spiel zählt 2, ein verlorenes Spiel 0 Punkte, und ein unentschiedenes Spiel zählt für jede Mannschaft 1 Punkt. |
1.4 | Ein Schiedsrichter, wenn möglich unterstützt durch zwei Linienrichter, leitet das Spiel. Er ist für das Einhalten der Spielregeln verantwortlich. |
1.5 | Die Spielregeln verlangen von den Spielern technische Fertigkeiten in der Ballbehandlung. Die wechselnden Angriffe erfordern von allen Beteiligten ein hohes Mass an Schnelligkeit und Ausdauer. Ein erfolgreiches Korbballspiel bedingt ein ausgesprochenes Mannschaftsspiel und eine sportlich anständige Spielauffassung. |
2. | Spielfeld |
I. im Freien (siehe Zeichnung) | |
2.1 | Das Spielfeld ist ein Rechteck. Die beiden Längeren Begrenzungslinien heissen Seitenlinien, die beiden kürzeren Korblinien. |
2.2 | Für Wettspiele gelten folgende
Masse:
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2.3 | Korbraum: In einem Abstand von 1.5 m sind zu beiden Seiten des Korbpfostens (Mitte Korblinie) zwei 3 m lange, rechtwinklig zur Korblinie verlaufende Linien zu ziehen. Durch die parallel zur Korblinie gezogene Strafwurflinie ist der Korbraum abzuschliessen. |
2.4 | In der Mitte des Spielfeldes ist eine 1 m lange Linie, parallel zu den Korblinien, zu zeichnen. |
2.5 | Nach Möglichkeit ist mindestens 1 m ausserhalb des Spielfeldes eine Abgrenzung anzubringen, welche von Unbeteiligten nicht überschritten werden darf. |
2.6 | Auswechselräume: Diese befinden sich beidseits der Mitte der Seitenlinien. Sie sind in einem Abstand von je 4 m von der Mitte der Seitenlinie aus durch je zwei 1 m lange, rechtwinklig zur Seitenlinie verlaufende Linien abzuschliessen. Zusätzlich sind sie zu markieren (z.B. Fähnchen). |
2.7 | Alle Linien gehören zu dem Raume, den sie begrenzen. |
II. Halle | |
2.8 | Korb- und Auswechselräume sind, sofern nicht vorhanden, wie im Freien zu markieren (z.B. Klebband-Markierungen). |
2.9 | In der Regel werden die Seiten-
und Korblinien durch die Hallenwände gebildet. Mit der Zustimmung beider Parteien können
auch andere Vereinbarungen (z.B. Klebeband-Markierungen) getroffen werden. Kommentar: Wenn das Basketballbrett mehr als 50 cm von der Wand vorsteht, muss mit Klebband eine Korblinie gezogen werden. Ansonsten gilt die Wand. |
2.10 | Berührt der Ball die Hallendecke
oder die daran befestigten Geräte, wird das Spiel unterbrochen und mit einem
Schiedsrichterball (R14) fortgesetzt. Regelauslegung: |
3. | Korbeinrichtung |
3.1 | Zur Korbeinrichtung gehören
Korbpfosten und Korb. Kommentar: In der Halle, je nach Einrichtung, besteht diese nur aus dem Korb. |
3.2 | Der Korbpfosten steht in der Mitte der Korblinie. Er muss gut befestigt und so beschaffen sein, dass sich die Spieler daran nicht verletzen können. |
3.3 | Das Korbnetz besteht aus einem
Schnurgeflecht aus Hanf oder einer einfarbigen Kunststoffschnur mit einer Maschenweite von
maximal 5 x 5 cm, das oben an einem Metallring befestigt ist. Der obere Ring muss einen
Durchmesser von 45 cm haben und befindet sich in waagrechter Lage 3 m über dem Boden des
Spielfeldes. Der Korbpfosten darf den Korbring nicht überragen. Die Tiefe des Korbnetzes
beträgt 35 cm. Das Netz muss auch unten mit einem Ring versehen sein. Kommentar: Ausnahme Halle mit vorhandenen Einrichtungen. |
4. | Ball |
4.1 | Der Ball besteht aus einer einfarbigen, wasserabstossenden, kugelförmigen, genähten Lederhülle. |
4.2 | Der Ball muss zu Beginn des Spieles einen Umfang von 68 bis 72 cm und ein Gewicht von 500 bis 550 g aufweisen. |
4.3 | Zu jedem Wettspiel haben beide Mannschaften einen den Vorschriften entsprechenden Ball mitzubringen. |
4.4 | Der Schiedsrichter entscheidet,
sofern keine besonderen Bestimmungen bestehen, mit welchem Ball gespielt wird. Regelauslegung: |
4.5 | Der Ball darf während eines Spieles nur aus zwingenden Gründen (z.B. bei Defekt des Balles) gewechselt werden. |
5. | Spielerzahl |
5.1 | Eine vollständige Mannschaft
besteht aus 6 Feld- und bis maximal 4 Auswechselspielern. Für Hallenspiele kann die Spielerzahl auf 5 Feldspieler und bis maximal 4 Auswechselspieler reduziert werden. Will die Anzahl der Auswechselspieler geändert werden, muss dies im jeweiligen Meisterschafts-, Cup- oder Turnierreglement festgelegt sein. |
5.2 | Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel mit weniger als 6 Spielern (in der Halle weniger als 4 Spieler) an, ist sie nicht spielberechtigt (R 21.1). Bei Spielbeginn müssen die erforderliche Anzahl Spieler, die auch spielberechtigt sind, auf dem Spielfeld anwesend sein (R 6.5) |
5.3 | Eine unvollständige Mannschaft kann sich bis zum Schluss der Spielzeit vervollständigen. Die betreffenden Spieler dürfen das Spielfeld ohne Anmeldung, aber nur durch den Auswechselraum, betreten (R 8). |
5.4 | Sinkt die Zahl der Spieler während eines Spieles durch Verletzungen oder Ausschlüsse unter die vorgeschriebene Spielerzahl, so wird weitergespielt. |
5.5 | Spielt eine Mannschaft mit mehr
als den erlaubten Feldspielern, wird dieselbe mit Strafwurf (R 18) bestraft und der
fehlbare Spieler ausgeschlossen (R 19.2). Nach dem Ausschluss des fehlbaren Spielers muss
die bestrafte Mannschaft das Spiel mit einem Spieler weniger, als vor dem Eintritt des
Überzähligen, fortsetzen. Ist der fehlbare Spieler nicht zu ermitteln, muss der
Mannschaftsführer der betroffenen Mannschaft den auszuschliessenden Spieler bestimmen (R
9.4). Ein während dieser Zeitspanne (Überzahl) erzielter Korb darf nur annulliert
werden, wenn der Schiedsrichter die Verfehlung vor Ausführung des darauffolgenden
Abwurfes festgestellt hat. (Wechselfehler siehe R 8.3). Die Regel 5.5 findet bei Regel 18.10 und Regel 19.8 keine Anwendung. |
5.6 | Hat eine Mannschaft in einem
Spiel mehr als die erlaubte Anzahl Spieler (Feld- und Auswechselspieler) eingesetzt, geht
das betreffende Spiel forfait (R 21) verloren. Hat die Mannschaft jedoch mit mehr als 5
Körben Differenz verloren, zählt das erspielte Resultat. Regelauslegung: |
5.7 | Hat eine Mannschaft am gleichen Tag mehr als ein Spiel auszutragen, ist sie berechtigt, maximal 10 Spieler einzusetzen. Die Spielerzahl kann erhöht werden, jedoch muss dies im jeweiligen Meisterschafts-, Cup- oder Turnierreglement vermerkt sein. Wird diese Regel nicht eingehalten, gehen die Spiele des betreffenden Spieltages bzw. der Vor- oder Rückrunde forfait (R 21) verloren. |
6. | Ausrüstung der Spieler |
6.1 | Die Mannschaften haben einheitliche Spielkleidung zu tragen. Vorschriften über die Numerierung sind im jeweiligen Meisterschafts-, Cup- oder Turnierreglement aufzunehmen. |
6.2 | Werbung auf Leibchen ist gemäss
den Weisungen des STV gestattet. Kommentar: Verstösse gegen die Regeln 6.1/6.2 werden durch Meisterschafts-, Cup- oder Turnierreglemente geregelt. |
6.3 | Das Spielen in Schuhen mit Nocken
aus Kunststoff ist erlaubt. Schraubstollen sind nicht zugelassen. Fehlbare Spieler werden
für den Rest des Spieles ausgeschlossen (R 19.4). Regelauslegung: |
6.4 | Das Spielen mit Wollhandschuhen
ist erlaubt. Die Innenflächen dürfen nicht beschichtet sein (R 23.14e/R15.4). Fehlbare
Spieler werden für den Rest des Spieles ausgeschlossen (R 19.4). Regelauslegung: |
6.5 | Mit Uhren, Halsketten und
jeglichem vom Schiedsrichter als unfallgefährlich bezeichneter Schmuck darf nicht
gespielt werden. Das Gleiche gilt für orthopädische Gegenstände, an welchen sich andere
Spieler verletzen könnten. Spieler, die verlängerte oder sonst sehr lange Fingernägel haben, die Verletzungen verursachen können, müssen Vollhandschuhe tragen. Ohrringe mit Öffnungen sind abzudecken oder zu entfernen (23.14e/R15.4). Regelauslegung: |
7. | Aufstellung der Spieler |
7.1 | Die Platzwahl kann durch Losen oder aufgrund anderer Bestimmungen vorgenommen werden. |
7.2 | Bei Eröffnung des Spieles (Beginn und Halbzeit), stellen sich die beiden Mannschaften in ihren zugewiesenen Spielfeldhälften auf. Die Aufstellung ist frei. |
7.3 | Fehlerhafte Aufstellungen sind vom Schiedsrichter, bevor er den Ball zum Spiel freigibt, zu berichtigen. |
8. | Auswechseln |
8.1 | Das Auswechseln hat in dem vom Schiedsrichter bestimmten Auswechselraum zu geschehen. |
8.2 | Ein Auswechselspieler kann jederzeit und wiederholt, ohne Anmeldung beim Schiedsrichter, vom Auswechselraum ins Spielfeld eintreten. |
8.3 | Ein Auswechselspieler darf das
Feld erst betreten, wenn ein Feldspieler dieses verlassen hat. Fehlerhaftes Auswechseln
wird mit Verwarnung (R 17.1) der Mannschaft bestraft, und das Spiel wird beim
Auswechselraum mit einem Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei fortgesetzt. Im Wiederholungsfall werden fehlbare Spieler ausgeschlossen (R 19.2) Regelauslegung: |
8.4 | Bei fehlerhaftem Auswechseln der
nicht ballbesitzenden Mannschaft ist das Spiel nur zu unterbrechen, wenn das Spiel
beeinflusst wird. Wird durch fehlerhaftes Auswechseln eine klare Korbwurfmöglichkeit
verhindert, ist auf Strafwurf (R 18) zu entscheiden und der fehlbare Spieler
auszuschliessen (19.1). Regelauslegung: |
8.5 | Im Auswechselraum dürfen sich nur die Auswechselspieler und der Mannschaftsbetreuer aufhalten. |
9. | Mannschaftsführer |
9.1 | Jede Mannschaft bestimmt einen
Spieler als Mannschaftsführer. Dieser muss mit der Mannschaftsführerbinde gekennzeichnet
sein und sich am Spiel beteiligen. Regelauslegung: |
9.2 | Der Mannschaftsführer ist für das sportliche Verhalten der Mannschaft verantwortlich und hat dem Schiedsrichter die geforderten Auskünfte zu geben (R 23.15). |
9.3 | Nur der Mannschaftsführer verkehrt im Namen seiner Mannschaft mit dem Schiedsrichter. |
9.4 | Der Mannschaftsführer bestimmt auszuschliessende Spieler, wenn diese vom Schiedsrichter nicht ermittelt werden können (R 5.5). |
10. | Mannschaftsbetreuer |
10.1 | Das Tenue des
Mannschaftsbetreuers hat sich von demjenigen der Mannschaft deutlich zu unterscheiden. Er darf Anweisungen an Spieler erteilen, sofern diese nicht gegen die Regel 10.2 verstossen. |
10.2 | Ein Mannschaftsbetreuer, welcher
andauernd versucht, überlaut und störend Einfluss am Spiel zu nehmen oder sich
ungebührlich verhält, ist zu ermahnen und im Wiederholungsfall vom Platz (aus der Halle)
wegzuweisen (R 15.4). Die gleichen Sanktionen sind anzuwenden, wenn Mannschaftsbetreuer
den Auswechselraum verlassen und sich entlang der Seiten- oder Korblinie aufhalten. Regelauslegung: |
10.3 | Widersetzt sich der Mannschaftsbetreuer de Anweisungen des Schiedsrichters und kann auch der Mannschaftsführer die Anordnungen des Schiedsrichters nicht durchsetzen, ist der Spielleiter befugt, das Spiel abzubrechen (R 21.1/R 23.15) |
11. | Spielzeit |
11.1 | Ein Meisterschaftsspiel dauert in der Regel 2 x 15 Minuten, mit einer Pause von 2 Minuten. Im übrigen richten sich die Spielzeiten und Pausen nach dem jeweiligen Meisterschafts-, Cup- oder Turnierreglement. Nach der Pause werden die Seiten gewechselt. |
11.2 | Bei Zeitnahme durch den Schiedsrichter ist dieser allein für das Einhalten der Spielzeit verantwortlich. |
11.3 | Bei zentraler Zeitmessung gedeutet der Beginn des Schlusszeichens das Ende der Spielzeit. Befindet sich beim Ertönen des Schlusszeichens ein Ball noch in der Luft und gelangt erst nachher in den Korb, ist dieser ungültig. Ahndet hingegen der Schiedsrichter kurz vor Spielende einen Regelverstoss mit Strafwurf (R 18), muss dieser ausgeführt und die unmittelbare Auswirkung abgewartet werden, auch wenn inzwischen das Schlusszeichen ertönt ist. |
11.4 | Der Schiedsrichter entscheidet
allein über Unterbrüche (R 23.14), nachzuholende Zeit und deren Dauer (z.B. bei
Spielerverletzung, zeitraubendem Regelverstoss). Die nachzuholende Zeit muss am Ende der
betreffenden Halbzeit nachgeholt werden, wobei der Schiedsrichter den Mannschaftsführern
Grund und Dauer der Verlängerung bekannt gibt. In diesem Falle ist nicht die zentrale
Zeitmessung massgebend. Kommentar: Bei Halbzeitwechsel ohne Pause wird die nachzuholende Zeit am Ende der Spielzeit nachgespielt. Regelauslegung: |
12. | Eröffnung des Spieles |
12.1 | Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft hat, sofern keine besonderen Bestimmungen bestehen, Anspiel. Zu Beginn der zweiten Halbzeit steht das Anspiel der anderen Mannschaft zu. |
12.2 | Zu Beginn des Spieles und Beginn der zweiten Halbzeit steht ein Spieler der anspielberechtigten Mannschaft auf der Mittellinie d.h. mindestens ein Teil eines Fusses muss die Mittellinie berühren. Alle anderen Spieler haben zu ihm einen Abstand von 1.5 m einzuhalten (R 7.3). Auf Pfiff des Schiedsrichters spielt er den Ball rück- oder seitwärts einem Mitspieler zu. Zwischen Wurf- und Fanghand der beiden Spieler muss ebenfalls eine Distanz von 1.5 m sein. Die Wurfart ist frei. Der Wurf ist nach dem Pfiff des Schiedsrichters innerhalb dreier Sekunden auszuführen. |
12.3 | Wenn die Zeitlimite (3 Sekunden) überschritten, der nötige Abstand beim Wurf nicht eingehalten oder der Ball nach dem Pfiff geprellt wird, erfolgt Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei. |
12.4 | Mit dem Pfiff des Schiedsrichters ist das Spiel eröffnet. |
13. | Spielen des Balles |
13.1 | Der Ball darf nur mit den Händen
oder Unterarmen gehalten, geworfen oder gestossen werden. Jedes Spielen mit der Faust ist
verboten (R 15.4) Es dürfen keinerlei Hilfsmittel angewendet werden. Regelauslegung: |
13.2 | Es ist nicht gestattet, dem Gegner den Ball aus den Händen zu spielen (R 15.4). Hat der Ball die Hände verlassen, ist er frei, wird um den Ball gerungen, hat der Schiedsrichter das Spiel zu unterbrechen und den Ball mit einem Schiedsrichterball (R 14) wieder ins Spiel zu geben. |
13.3 | Wirft oder drückt ein Spieler dem andern den Ball absichtlich an den Körper, um dadurch einen Freiwurf für seine Mannschaft zu erwirken, hat der Schiedsrichter nicht Freiwurf für, sondern gegen die Mannschaft des werfenden Spielers zu geben (R15.4). |
13.4 | Ein Spieler darf den Ball nicht
länger als 3 Sekunden in den Händen halten (R 15.4). Wird der Ball mit einer Hand oder beiden Händen gegen den Boden gepresst, gilt dies als Ballhalten (3 Sekunden-Regel/R15.4). Wird das Spiel bei Ab-. Eck-. Ein- oder Freiwurf absichtlich verzögert, hat der Schiedsrichter die Fortsetzung des Spieles durch Pfiff anzuzeigen. Erfolgt der Wurf nicht innerhalb von 3 Sekunden (auch nach Anpfiff eines Strafwurfes), so erhält die Gegenpartei Freiwurf (R 15.4). Regelauslegung: |
13.5 | Unternimmt eine Mannschaft (auch
in Unterzahl) offensichtlich keinen Versuch, einen Korb zu erzielen, hat der
Schiedsrichter das Spiel zu unterbrechen und Freiwurf (15.4) für die Gegenpartei zu
geben. Regelauslegung: |
13.6 | Wird der Ball, um eine
Spielverzögerung zu erzwingen, absichtlich wegbefördert, weitergespielt, nicht zum Spiel
freigegeben oder einem zum Wurf (R 15/R18) bereitstehenden Spieler aus der Hand gespielt
(z.B. zum Zwecke der Organisation der Abwehr, auch nach erzieltem Korb oder
Schiedsrichterentscheid), so ist die Mannschaft des fehlbaren Spielers zu verwarnen (R
17.1) und Freiwurf (R 15.4) zu geben, Beim Strafwurf besteht eine zusätzliche Regelung (R
18.2). Regelauslegung: Bei wiederholter Behinderung (Abstand) eines Ab-, Eck-, Ein- oder Freiwurfes ist die Mannschaft des fehlbaren Spielers zu verwarnen (R 17.1). Regelauslegung: Für die oben aufgezählten Spielverzögerungen wird jedoch nur eine Verwarnung (R 17.1) ausgesprochen. Im Wiederholungsfall durch irgendeinen Spieler der gleichen Mannschaft erfolgt Strafwurf (R 18). |
13.7 | Wirft sich ein Spieler nach dem Ball, um in dessen Besitz zu gelangen oder ihn wegzuschlagen, hat der Schiedsrichter auf Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei zu entscheiden. |
13.8 | Es ist erlaubt, den Ball liegend, kniend oder sitzend zu fangen und weiterzuspinnen. |
13.9 | Mit dem Ball in den Händen
dürfen höchstens 2 Schritte gemacht werden (R 15.4). Macht ein Spieler mit dem Ball mehr
als 2 Schritte, muss er den Ball gegen den Boden prellen oder am Boden rollen. Dabei darf
der Ball nur einmal beidhändig gefasst werden (R 13.10/R 15.4). Regelauslegung: |
13.10 | Doppelfang ist: Beidhändige Berührung des Balles, verlassen der Hände, anschliessend Boden- oder Schiedsrichterberührung und wieder beidhändige Berührung. Hochwerfen und Wiederfangen des Balles, sowie jedes Nachfangen (Fangfehler) mit einer Hand oder beiden Händen in der Luft. Berührt der Ball jedoch zwischen den Berührungen einen Spieler oder die Korbeinrichtung, wird der Doppelfang aufgehoben. Der Doppelfang und der Fangfehler werden mit Freiwurf (R 15.4) geahndet. Regelauslegung: |
13.11 | Das mehrmalige Führen des Balles
von der einen zur anderen Hand ist gestattet, wenn dabei der Ball nie gleichzeitig beide
Hände verlässt und der Spieler nicht gegen die Regeln 13.4 (3 sek.) und 13.9 (2
Schritte) verstösst (R 15.4). Regelauslegung: |
13.12 | Der Ball ist ausserhalb des
Spielfeldes, wenn er die Korb- oder Seitenlinie mit seinem vollen Umfang überquert hat.
In diesem Falle muss er von einem Spieler derjenigen Mannschaft, die ihn nicht zuletzt
berührt hat, ohne Verzögerung (R 13.4) durch einen Ab-, Eck- oder Einwurf wieder ins
Spiel gegeben werden. Regelauslegung: |
13.13 | Kann der Schiedsrichter nicht feststellen, wer den Ball zuletzt berührt hat oder begehen zwei gegnerische Spieler gleichzeitig einen Fehler, wird auf Schiedsrichterball (R 14) entschieden. |
13.14 | Prallt der Ball von der Korbeinrichtung ins Spielfeld zurück oder berührt er den Schiedsrichter innerhalb des Spielfeldes, bleibt er im Spiel. |
13.15 | Ein Korb gilt als erzielt, wenn
der Ball mit seinem vollen Umfang den oberen Korbring passiert hat, auch wenn der Ball
wegen Defekts der Korbeinrichtung nicht durch das Netz herabfallen kann. Es ist auch auf
Korb zu entscheiden, wenn der Ball durch Rütteln an der Korbeinrichtung oder durch
Hinaufstossen durch den Korb wieder aus demselben befördert wird. Wird der Ball von unten
durch den Korb geworfen, erfolgt Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei. Muss ein gegebener Korb annulliert werden, sind die Mannschaftsführer zu orientieren. |
13.16 | Der Ball darf über der Korbeinrichtung nicht weggespielt werden. Wird er weggespielt, ist auf Strafwurf (R 18) zu entscheiden. |
13.17 | Rüttelt ein Spieler der
verteidigenden Mannschaft
Regelauslegung: |
13.18 | Rüttelt ein Spieler der
angreifenden Mannschaft
Ein allenfalls erzielter Korb ist in beiden Fällen ungültig. Regelauslegung: |
13.19 | Kann der Schiedsrichter nicht
feststellen, wer an der Korbeinrichtung gerüttelt hat, ist das Spiel zu unterbrechen und
mit einem Schiedsrichterball (R 14) fortzusetzen. Ein allenfalls erzielter Korb ist ungültig. Kommentar: Das Spiel ist jedoch nur zu unterbrechen, wenn gleichzeitig mit dem Rütteln ein Korbwurf erfolgt. |
13.20 | Wirft ein Spieler den Ball in den eigenen Korb, so kommt der Treffer der Gegenpartei zugute. |
14. | Schiedsrichterball |
14.1 | Muss das Spiel aus irgendeinem Grunde, der nicht zu Ab-, Eck-, Ein-, Frei- oder Strafwurf Anlass gibt, unterbrochen werden, wird der Ball bei Wiederaufnahme durch einen Schiedsrichterball ins Spiel gegeben. |
14.2 | Der Schiedsrichterball wird am
Ort des Spielunterbruchs ausgeführt. Wäre das innerhalb des Korbraumes, ist der
Schiedsrichterball auf der Strafwurflinie auszuführen. Zum Schiedsrichterball treten zwei
von Schiedsrichter bezeichnete (möglichst gleich gross) Spieler an. Regelauslegung: |
14.3 | Die zwei Spieler stehen sich mit
50 cm Abstand gegenüber. Der Schiedsrichter wirft den Ball so auf, dass er zwischen die
beiden Spieler herunterfallen würde. Sobald der Ball den höchsten Punkt (3 - 4 m über
Boden) erreicht hat, ist er durch Pfiff des Schiedsrichters freizugeben. Die beiden
hochspringenden Spieler dürfen sich beliebig drehen, jedoch ohne sich gegenseitig
regelwidrig zu behindern (15.4). Die restlichen Spieler halten einen Abstand von 1.5 m von den zwei bestimmten Spielern ein, bis der Ball zum Spiel freigegeben wird. |
14.4 | Der Ball darf gefangen oder mit
der offenen Hand geschlagen werden. Wird er dabei von einem Spieler oder beiden Spielern
gleichzeitig über die Korb- oder Seitenlinie geschlagen, ohne dass er von einem anderen
Spieler berührt wird. Ist der Schiedsrichterball zu wiederholen. Die Regel 13.1 ist auch für den Schiedsrichterball gültig. |
14.5 | Derjenige Spieler, der den Ball weggeschlossen hat, darf ihn erst wieder spielen, wenn der Ball den Boden, die Korbeinrichtung oder einen anderen Spieler berührt hat. Berühren beide Spieler gleichzeitig den Ball, gilt diese Regel für beide Spieler (15.4). |
14.6 | Ein direkt in den Korb geschlagener Ball zählt nicht als Korb. Der Schiedsrichterball wird wiederholt. |
15. | Abwurf, Eckwurf, Einwurf, Freiwurf |
15.1 | Abwurf: Nach jedem
erzielten Korb sowie jedesmal, wenn der Ball die Korblinie mit seinem vollen Umfang
überquert hat und zuletzt von einem Spieler der angreifenden Mannschaft berührt worden
ist, erfolgt Abwurf mit freier Wurfart aus dem Korbraum. Übertreten der Korbraumlinie durch den Abwerfenden bewirkt Freiwurf (R 15.4) gegen, Behinderung des Abwerfenden durch den Gegner im Korbraum Freiwurf (15.4) für die abwerfende Partei. Der Ball ist im Spiel, wenn er den Korbraum verlassen hat. Regelauslegung: |
15.2 | Eckwurf: Hat der Ball die
Korblinie mit seinem vollen Umfang überquert und ist zuletzt von einem Spieler der
verteidigenden Mannschaft berührt worden, erfolgt ein Eckwurf durch einen Spieler der
angreifenden Mannschaft. Der Eckwurf ist innerhalb des Spielfeldes von der Ecke aus, auf
deren Seite der Ball die Korblinie überquert hat, auszuführen. Die Wurfart ist frei,
hingegen muss der Wurf aus dem Stand erfolgen, d.h. mindestens ein Teil eines Fusses muss
am Boden bleiben. Fehlerhafter Eckwurf bewirkt Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei am gleichen Ort. Regelauslegung: |
15.3 | Einwurf: Überquert der
Ball die Seitenlinie mit seinem vollen Umfang, so ist er mit Einwurf durch einen Spieler
der Mannschaft, die den Ball nicht zuletzt berührt hat, wieder ins Spiel zu bringen. Der
Einwurf ist an der Stelle auszuführen, wo der Ball die Seitenlinie überquert hat. Der
ausführende Spieler muss ausserhalb des Spielfeldes stehen. Der Einwurf muss aus dem
Stand ausgeführt, d.h. mindestens ein Teil eines Fusses muss am Boden bleiben. Zum
Ausholen muss der Ball über den Kopf gehoben und beim Wurf mit beiden Händen geführt
werden. Der Ball ist im Spiel, wenn er die Seitenlinie überquert und die Hände verlassen
hat. Fehlerhaftes Einwerfen bewirkt Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei am gleichen Ort, jedoch innerhalb des Spielfeldes. Regelauslegung: |
15.4 | Freiwurf: Der Freiwurf ist
an der Stelle im Spielfeld auszuführen, wo der Fehler durch den gegnerischen Spieler oder
Mannschaftsbetreuer begangen wurde. Die Wurfart ist freigestellt. Der Freiwurf muss aus
dem Stand ausgeführt werden, d.h. mindestens ein Teil eines Fusses muss am Boden bleiben
(R 15.4). Fehlerhafte Ausführung bewirkt Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei am
gleichen Ort. Regelauslegung: |
15.5 | Beim Eck-, oder Freiwurf darf der
Ball keinem Spieler, der näher als 1.5 m beim Werfenden steht, zugespielt werfen;
gleichzeitig muss die direkte Distanz von der Wurf- bis zur Fanghand des anderen Spielers
ebenfalls 1.5 m betragen. Der werfende Spieler darf in keiner Weise behindert werden. Beim
Eckwurf muss der Abstand des gegnerischen Spielers immer 1.5 m betragen. Wird der Ball in
der erwähnten Wurfzone durch einen Spieler berührt, erfolgt Freiwurf (R 15.4) für die
Gegenpartei. Bei wiederholter Behinderung durch den gegnerischen Spieler ist Regel 13.6 zu
beachten. Regelauslegung: |
15.6 | Der den Ab-, Eck-, Ein- oder Freiwurf ausführende Spieler darf den Ball erst wieder berühren, nachdem ihn ein anderer Spieler berührt hat (R 15.4) |
15.7 | Durch einen Ab-, Eck-, Ein- oder Freiwurf kann unmittelbar kein Korb erzielt werden. Gelangt der Ball direkt in den Korb, ist er durch einen Abwurf (R 15.1) wieder in das Spiel zu bringen. |
15.8 | Wird ein Eck-, Ein- oder Freiwurf
nicht an der richtigen Stelle ausgeführt, muss der Ort vom Schiedsrichter korrigiert
werden, wenn daraus ein Vorteil für die angreifende Partei entstehen würde. Regelauslegung: |
15.9 | Vor der Ausführung dieser Würfe muss sich der Ball ruhend in einer Hand oder beiden Händen des Werfenden befinden. Ist dies nicht der Fall erfolgt eine Wiederholung. |
16. | Verhalten zum Gegner |
16.1 | Der Gegner darf nicht gehalten, geschlagen oder gestossen werden. Ein gegnerischer Spieler, mit oder ohne Ball, darf nur mit am aufrechten Körper angeschlossenen oder mit senkrecht erhobenen Armen gesperrt werden. Das Umfassen (Umspannen) eines Gegners mit einem Arm oder beiden Armen, auch wenn der Gegner dabei nicht berührt wird, gilt als Halten und ist verboten (R 15.4). |
16.2 | Läuft ein Spieler in einen
bereits an Ort stehenden oder korrekt abdeckenden Gegner hinein (Stürmerfehler), wird
Freiwurf (R 15.4) gegeben. Regelauslegung: |
16.3 | Ein ballführender Spieler darf,
um einem Gegner auszuweichen, sich weder gegen den Gegner abbücken noch in denselben
drehen. Anziehen des Knies gegen Spieler in unmittelbarer Nähe (gefährliches Spiel) ist
nicht erlaubt. Drehungen an Ort oder in der Bewegung mit dem Ball in den Händen sind
erlaubt, sofern der Spieler dabei nicht mehr als 2 Schritte macht, sich nicht in den
Gegner abbückt oder in ihn hineinläuft (R 15.4). Regelauslegung: |
16.4 | Der Ball darf zur Täuschung nicht gegen den Oberkörper oder das Gesicht des Gegners geführt werden (R 15.4). |
16.5 | Handlungen, die einen Gegner verwirren könnten (z.B. Stampfen, Schreien), sind nicht gestattet (R 15.4). |
16.6 | Regelwidriges Verhalten oder
Verwirren des Gegners im Augenblick des Korbwurfes wird mit Strafwurf (R 18) geahndet. Wird trotz regelwidriger Behinderung während der Wurfbewegung (Wurfhand mindestens auf Schulterhöhe) ein Korb erzielt, obwohl im gleichen Zeitraum der Pfiff des Schiedsrichters erfolgt war, gilt der Korb. Der zweite Pfiff wird in diesem Falle sogleich angehängt und der Strafwurf fällt dahin. |
16.7 | Werden leichtere Verfehlungen im
Verhalten zum Gegner durch einen einzelnen Spieler wiederholt begangen, ist er vom
Schiedsrichter zu verwarnen (R 17.1). Eine Verwarnung (R 17.1) kann ebenfalls ausgesprochen werden, wenn eine Abwehr nur gegen den Gegner gerichtet und noch nicht als grobes und unsportliches Verhalten anzusehen ist. Für die oben aufgeführten Verfehlungen wird pro Spieler nur eine Verwarnung (R 17.1) ausgesprochen. Im Wiederholungsfall durch den gleichen Spieler ist auf Ausschluss (R 19.2) zu entscheiden. |
16.8 | Fallen wiederholte, leichtere
Verfehlungen im Verhalten zum Gegner auf mehrere Spieler der gleichen Mannschaft, ist
diese zu verwarnen (R 17.1) und im Wiederholungsfall durch irgendeinen Spieler der
gleichen Mannschaft ist auf Strafwurf (R 18) zu entscheiden. Nach Anwendung von Regel 16.8 wird die Regel 16.7 aufgehoben. |
16.9 | Grobes und unsportliches
Verhalten zum Gegner auf dem ganzen Spielfeld (z.B. Beleidigungen, Festhalten, den Fuss
vorstellen, Schlagen, Stossen, Umrennen etc.) wird mit Ausschluss des fehlbaren Spielers
geahndet (R 19.1). Spieler, die eine Tätlichkeit begehen, werden für den Rest des Spieles ausgeschlossen (R 19.4 oder R 19.5). Regelauslegung: |
16.10 | Verlässt ein Spieler das Spielfeld, um sich dabei einen Vorteil zu verschaffen, wird er ausgeschlossen (R 19.2). |
17. | Verwarnung |
17.1 | Eine Verwarnung ist vom
Schiedsrichter deutlich mit der gelben Karte oder mit Armhochhalten dem fehlbaren Spieler
anzuzeigen. Wird eine Verwarnung gegen eine Mannschaft ausgesprochen, ist diese dem
Mannschaftsführer bekanntzugeben. Nach einer Verwarnung wird das Spiel erst nach dem
Pfiff des Schiedsrichters fortgesetzt. Tritt keine andere Regel in Kraft, erfolgt Freiwurf
(R 15.4). Strafbare Handlungen, welche nach einem Spielunterbruch (Pfiff) begangen werden,
haben auf den Ballbesitz keinen Einfluss. Werden gleichzeitig beide Mannschaften für ein
gleichzeitiges Vergehen verwarnt, wird das Spiel mit Schiedsrichterball (R 14)
fortgesetzt. Regelauslegung: |
18. | Strafwurf |
18.1 | Der Strafwurf ist von der Mitte
der Strafwurflinie aus auszuführen. Die Wurfart ist frei, der Wurf hat aus Stand zu
erfolgen, d.h., mindestens ein Teil eines Fusses muss am Boden bleiben. Der ausführende
Spieler darf die Strafwurflinie nicht betreten (R 15.4). Alle Spieler dürfen den Korbraum erst betreten, wenn der Ball die Korbeinrichtung berührt oder das Spielfeld verlassen hat. Fällt der Ball innerhalb des Spielfeldes bzw. Korbraumes zu Boden, ohne die Korbeinrichtung berührt zu haben, wird der Ball mit einem Schiedsrichterball (R 14) ins Spiel gegeben. Regelauslegung: |
18.2 | Wird nach dem Entscheid des Schiedsrichters auf Strafwurf und vor dessen Ausführung eine Spielverzögerung begangen, ist der fehlbare Spieler auszuschliessen (R 19.1). Regel 13.6 findet keine Anwendung. |
18.3 | Der Strafwurf ist nach dem Pfiff
des Schiedsrichters innerhalb dreier Sekunden auszuführen. Wenn diese Zeitlimite
überschritten, der Ball nach dem Pfiff geprellt oder der Wurf während der
Vorbereitungszeit (vor dem Anpfiff) ausgeführt wird, erfolgt Freiwurf (R 15.4) für die
Gegenpartei. Kommentar: Der Schiedsrichter hat dem zum Wurf bereitstehenden Spieler eine kurze Vorbereitungszeit zu gewähren. Regelauslegung: |
18.4 | Der den Strafwurf ausführende Spieler darf den Ball nicht einem Mitspieler zuwerfen, sondern muss versuchen, ihn direkt in den Korb zu werfen (R 15.4). |
18.5 | Bei der Ausführung des
Strafwurfes darf kein Spieler näher als 1,5 m an den Werfenden herantreten oder ihn
verwirren. Regelauslegung: |
18.6 | Wird die Regel 18.1 oder 18.5 durch einen Spieler der verteidigenden Partei verletzt, so wird der Strafwurf (R 18) wiederholt, sofern dieser erfolglos war. |
18.7 | Wird die Regel 18.1 oder 18.5 durch einen eigenen Spieler verletzt, erhält die Gegenpartei einen Freiwurf (R 15.4). Ein allenfalls erzielter Korb ist ungültig. |
18.8 | Wird die Regel 18.1 oder 18.5 durch beide Parteien gleichzeitig verletzt, so ist auf Schiedsrichterball (R 14) zu entscheiden. Ein allenfalls erzielter Korb ist ungültig. |
18.9 | Ein erfolgreicher Strafwurf zählt als ein Korb. |
18.10 | Führt ein Auswechselspieler den Strafwurf aus, so muss ein Feldspieler das Spielfeld verlassen. Befinden sich nach dem Anpfiff des Strafwurfes mehr als die erlaubte Anzahl Feldspieler auf dem Spielfeld, wird ein allenfalls erzielter Korb annulliert und Freiwurf (R 15.4) für die Gegenpartei gegeben. |
18.11 | Muss bei zentraler Zeitmessung
ein Strafwurf nach dem Schlusszeichen noch ausgeführt werden, haben sich alle Spieler
mindestens 3 m hinter der Strafwurflinie gegen die Spielfeldmitte zu begeben. Die Anzahl
Spieler auf dem Spielfeld wird nicht mehr kontrolliert. Vor der Wurffreigabe ist die Distanz durch den Schiedsrichter allenfalls zu korrigieren. Wird der Abstand nach dem Pfiff und bis der Ball die Hand des Werfenden verlassen hat, durch Spieler nicht eingehalten, sind die Regeln 18.6 bis 18.8 für die Wertung oder Wiederholung anzuwenden. |
18.12 | Bei einem Strafwurfwerfen halten sich nur die zum Werfen bestimmten Spieler auf der entsprechenden Spielfeldhälfte auf. |
19. | Ausschluss |
19.1 | Die Dauer des Ausschlusses (R 19.2 - 19.5) liegt je nach Schwere des Vergehens (Wiederholung) im Ermessen des Schiedsrichters, wenn das Reglement nichts anderes vorschreibt. |
19.2 | Ausschluss für 2 Minuten. Regelauslegung: |
19.3 | Ausschluss für 5 Minuten. |
19.4 | Ausschluss für Rest des Spieles. Regelauslegung: |
19.5 | Ausschluss für Rest des Spieles mit Antrag auf Disqualifikation (R 20). |
19.6 | Der zeitliche Ausschluss (R 19.2 / R 19.3) kann im gleichen Spiel mehrmals über einen Spieler verhängt werden. Der bestrafte Spieler ist über Grund und Dauer des Ausschlusses zu verständigen. |
19.7 | Für den in einem Spiel
ausgeschlossenen Spieler darf während dieser Zeit kein Auswechsel- oder Ersatzspieler
eintreten. Wird ein Auswechselspieler ausgeschlossen, muss ein Feldspieler in den Auswechselraum. |
19.8 | Die zeitlich ausgeschlossenen
Spieler halten sich im gegenüberliegenden Auswechselraum auf. Sie dürfen das Spielfeld
erst nach Aufforderung durch den Schiedsrichter oder dessen beauftragten Zeitnehmer wieder
betreten. Verlässt ein ausgeschlossener Spieler diesen Raum oder betritt er, ohne das
Ende der Ausschlusszeit abzuwarten, das Spielfeld, wird er mit Ausschluss für den Rest
des Spieles (R 19.4) bestraft. Ein für den Rest des Spieles ausgeschlossener Spieler hat sich hinter die Abgrenzung (R 2.5) des Spielfeldes zu begeben und in der Kleidung von der Mannschaft zu unterscheiden. Halle: Der für den Rest des Spieles ausgeschlossene Spieler muss die Halle nicht verlassen, sofern er sich anständig verhält. Er hat sich jedoch ebenfalls in der Kleidung von der Mannschaft zu unterscheiden. |
19.9 | Nach dem Ausschluss eines
Spielers wird das Spiel erst nach dem Pfiff des Schiedsrichters mit einem Ab-, Eck-, Ein-,
Frei-, Strafwurf oder Schiedsrichterball fortgesetzt. Strafbare Handlungen, welche nach einem Spielunterbruch (Pfiff) begangen werden und zu einem Ausschluss eines Spielers führen, haben auf den Ballbesitz keinen Einfluss. Regelauslegung: |
19.10 | Ist die Ausschlusszeit am Ende der 1. Halbzeit nicht abgelaufen, muss der Rest zu Beginn der 2. Halbzeit verbüsst werden. |
20. | Disqualifikation |
20.1 | Unter Disqualifikation versteht man den zwangsmässigen Ausschluss einzelner Spieler, Mannschaftsbetreuer oder ganzer Mannschaften von Spielen. |
20.2 | Die Disqualifikation wird durch das Schiedsgericht ausgesprochen. |
20.3 | Eine disqualifizierte Mannschaft verliert die ausgetragenen Spiele mit Forfait (R 21.1). |
20.4 | Spieler und Mannschaftsbetreuer, die mit Spielsperren bestraft wurden, dürfen in keiner Funktion am gesperrten Spiel teilnehmen. Sie haben sich im Zuschauerbereich aufzuhalten. |
20.5 | Spielsperren, die auf eine bestimmte Zeitdauer - nicht einzelne Spiele - ausgesprochen wurden, haben Gültigkeit für alle Spiele, welche vom STV oder den Unterverbänden organisiert werden. |
21. | Forfait |
21.1 | Eine Mannschaft verliert ein
Spiel forfait mit dem Resultat von 5:0 in folgenden Fällen:
Bei Abbruch infolge Verschuldens beider Mannschaften gilt das Forfait-Resultat für beide Mannschaften. Führt eine Mannschaft mit mehr als 5 Körben Differenz und wird das Spiel durch das Verschulden des Gegners vom Schiedsrichter abgebrochen, zählt das bis zum Spielabbruch erzielte Resultat und nicht das Forfait-Resultat von 5:0. |
22. | Protest |
22.1 | Proteste können erhoben werden
gegen:
|
22.2 | Proteste gegen die Einrichtungen, die Masse, den Zustand des Spielfeldes, den Ball und den verspäteten Spielbeginn sind vor dem Spiel beim Schiedsrichter anzumelden und nach dem Spiel dem Schiedsgericht schriftlich zu bestätigen. |
22.3 | Proteste gegen
Schiedsrichterentscheide sind sofort nach dem beanstandeten Entscheid durch den
Mannschaftsführer beim Schiedsrichter anzumelden, wobei das Wort "Protest"
ausgesprochen werden muss. Kann der Protest nicht mehr während des Spielunterbruches angemeldet werden, ist dies noch bis vor Ende des nächsten Spielunterbruches zulässig. Wird der Protest während des Spieles dem Schiedsrichter bekanntgegeben, ist das Spiel nicht zu unterbrechen. Die Verständigung des gegnerischen Mannschaftsführers erfolgt erst beim nächsten Spielunterbruch. Allenfalls Nachspielzeit beachten. Der Schiedsrichter hat den gegnerischen Mannschaftsführer sonst sofort und das Schiedsgericht nach dem Spielschluss in Kenntnis zu setzen. Der Mannschaftsführer hat den Protest unmittelbar nach dem Spiel schriftlich anzumelden. Regelauslegung: |
22.4 | Nicht reglementsgemäss beim Schiedsrichter und beim Schiedsgericht angemeldete Proteste werden abgelehnt. |
23. | Schiedsrichter |
23.1 | Jedes Wettspiel wird von einem Schiedsrichter geleitet, der wenn möglich von zwei Linienrichtern unterstützt wird. Fehlen Linienrichter, sind die Entscheide des Schiedsrichters massgebend. |
23.2 | Als Spielleiter sollten brevetierte Schiedsrichter eingesetzt werden. |
23.3 | Brevetierte Schiedsrichter können zum Besuch von Wiederholungskursen verpflichtet werden. |
23.4 | Der Schiedsrichter ist der
verantwortliche Leiter des Spieles. Er verkehrt in der Regel mit den Mannschaftsführern.
Er muss das Spiel vor allen ungünstigen Einflüssen bewahren (z.B. dauerndes Zurufen,
Beeinflussungen durch Zuschauer oder Spieler). Der Schiedsrichter kann gegen Spieler, Mannschaften (Mannschaftsführer) oder Mannschaftsbetreuer eine Ermahnung aussprechen. Das Spiel wird erst nach dem Pfiff des Schiedsrichters fortgesetzt. Tritt keine andere Regel in Kraft, erfolgt Freiwurf (R 15.4). Der Schiedsrichter hat seine Entscheide aus eigener Anschauung und Erkenntnis heraus zu fällen. Seine Entscheide sind kurz und bestimmt. |
23.5 | Die Tatsachenentscheide des Schiedsrichters sind unanfechtbar. Hingegen kann gegen Entscheide, die im Widerspruch zu den Regeln stehen, Protest (R 22.1) erhoben werden. |
23.6 | Spieler, die
Schiedsrichterentscheide kritisieren, den Schiedsrichter beeinflussen wollen (durch
Gesten, Zurufe) oder sich unsportlich gegenüber Mitspielern äussern, sind zu verwarnen
(R 17.1). Im Wiederholungsfall durch irgendeinen Spieler der gleichen Mannschaft ist
dieser auszuschliessen (R 19.1). Ein Spieler, der den Schiedsrichter beleidigt, ist sofort auszuschliessen (R 19.3 - R 19.5). Erfolgt die Beleidigung in der Pause, beginnt die Strafzeit mit dem Wiederanpfiff der 2. Halbzeit, sofern nicht Ausschluss für den Rest des Spieles ausgesprochen wurde. |
23.7 | Widersetzen sich Spieler oder Mannschaften den Anweisungen des Schiedsrichters und kann auch der Mannschaftsführer die Anordnungen des Schiedsrichters nicht durchsetzen, ist der Spielleiter befugt, das Spiel abzubrechen (R 21.1 /R 23.15) und Antrag auf Disqualifikation (R 20) zu stellen. |
23.8 | Verhängt der Schiedsrichter über einen Spieler einen Ausschluss für den Rest des Spieles mit Antrag auf Disqualifikation (R 19.5), hat er den Mannschaftsführer zu verständigen und den Antrag sofort nach Spielschluss beim Schiedsgericht anzumelden. |
23.9 | Benehmen sich einzelne Spieler, Mannschaften oder Mannschaftsbetreuer nach einem Spiel unsportlich gegenüber Spielleitung, Spielern oder Zuschauern, kann der Schiedsrichter oder die Spielleitung eine Disqualifikation (R 20) beantragen. |
23.10 | Der Schiedsrichter eröffnet,
leitet und beendet das Spiel mit folgenden Signalen:
Kommentar: Der kurze Pfiff kann unterbleiben, sofern für alle Beteiligten klar ersichtlich ist, welche Mannschaft zu einem Ab-, Eck- oder Einwurf berechtigt ist. |
23.11 | Der Schiedsrichter überwacht das Auswechseln der Spieler. |
23.12 | Der Schiedsrichter kontrolliert
vor dem Spiel:
Er ordnet eventuelle Abänderungen und Verbesserungen an. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Der Schiedsrichter kann Spieler, die gegen die Bestimmungen von Buchstaben e - g verstossen, zum Spiel nicht zu lassen. |
23.13 | Bestehen keine besonderen
Regelungen bestimmt der Schiedsrichter:
|
23.14 | Der Schiedsrichter unterbricht
das Spiel in folgenden speziellen Fällen (Vorteilregel beachten):
Der Schiedsrichter kann das Auswechseln eines Spielers verlangen. |
23.15 | Der Schiedsrichter kann das Spiel
abbrechen:
|
23.16 | Der Schiedsrichter notiert die erzielten Körbe und teilt zur Halbzeit und am Ende des Spieles den Mannschaftsführern das Resultat mit. Der Schiedsrichter ist allein für das richtige Notieren der erzielten Körbe verantwortlich. |
23.17 | Der Schiedsrichter darf bei Wettspielen seines Vereins nicht amten. |
23.18 | Die Spielkleidung des Schiedsrichters ist schwarz oder hat sich von derjenigen der Mannschaften deutlich zu unterscheiden. Er trägt die offizielle Schiedsrichterbekleidung. |
23.19 | Vorteilregel Der Schiedsrichter soll bei einer Behinderung durch den Gegner das Spiel nicht unterbrechen, wenn er überzeugt ist, dass dadurch der regelverstossenden Mannschaft ein Vorteil erwachsen würde. Wird die Vorteilregel angewendet und tritt der erwartete Vorteil nicht ein, darf der Schiedsrichter nachträglich nicht auf seinen Entscheid zurückkommen. Bei einem eindeutigen Regelverstoss darf die Vorteilregel nicht angewandt werden. Ausnahmsweise ist jedoch auf Vorteil zu entscheiden, wenn sich ein Spieler in aussichtsreicher Position befindet, ein Korb zu erzielen. In diesem Fall ist erst nach Abschluss des Spielzuges das fehlbare Verhalten des Spielers mit Verwarnung (R 17.1) oder Ausschluss (R 19.1) zu bestrafen. Tritt mit dem Abschluss des Spielzuges kein Spielunterbruch ein, hat der Schiedsrichter das Spiel zu unterbrechen. Nach dem Aussprechen der Strafe erfolgt die Spielfortsetzung mit Schiedsrichterball (R 14). Ein Vorteilentscheid ist mit einer Armbewegung oder der Bemerkung "Spielen" deutlich anzuzeigen. |
24. | Besondere Bestimmungen |
24.1 | Wird bei einem Regelverstoss mehr als eine Regel missachtet, können die entsprechenden Strafen ausgesprochen werden. Die gleiche Strafe kommt für den geahndeten Verstoss nur einmal zur Anwendung. Die Dauer eines allfälligen Ausschlusses liegt in diesem Fall im Ermessen des Schiedsrichters (R 19). |
25. | Linienrichter |
25.1 | Die Linienrichter stehen gemäss Anweisung des Schiedsrichters an der Ecke Korb-/Seitenlinie und zeigen an, wenn der Ball die Korb- oder Seitenlinie in seinem vollen Umfange überschritten hat. Die Linienrichter dürfen nicht selbständig in die Spielleitung eingreifen. |
25.2 | Sind Schiedsrichter als Linienrichter eingesetzt, kann der verantwortliche Schiedsrichter denselben weitere Befugnisse übertragen, endgültig entscheidet aber der Schiedsrichter. |
26. | Schiedsgericht |
26.1 | Das Schiedsgericht entscheidet
endgültig, sofern nicht eine Rekursmöglichkeit vorgesehen ist, über:
Kommentar: Das Schiedsgericht entscheidet nach der Gutheissung eines Protestes separat über die Wertung oder Wiederholung eines Spieles. |
26.2 | Zu seinen Verhandlungen können
als Zeugen eingeladen werden:
|
26.3 | Das Schiedsgericht wird von den Organisatoren ernannt. Es besteht aus drei Mitgliedern, welche im betroffenen Spiel nicht aktiv (Spieler, Schiedsrichter) mitgewirkt haben. |
27 | Aufzählung der Strafen |
27.1 | Freiwurf
|
27.2 | Strafwurf
|
27.3 | Verwarnung / 2. Strafwurf
|
27.4 | 1. Verwarnung / 2. Ausschluss
|
27.5 | Ausschluss
|
27.6 | Ausschluss und Strafwurf
|
27.7 | Ausschluss und Antrag auf
Disqualifikation
|
27.8 | Antrag auf Disqualifikation
|
27.9 | Spielabbruch
|
27.10 | 1. Ermahnung / 2. Wegweisung Regelwidriges Verhalten von Mannschaftsbetreuer (R 10.2). |
27.11 | Wegweisung Spieler, die für den Rest des Spieles ausgeschlossen werden (R 19.8). |
28. | Schlussbemerkung |
28.1 | Regeländerungen können auf Beginn eines Kalenderjahres nur durch die Abteilung Aktive, Ressort Spiele, des Schweizerischen Turnverbandes erlassen werden. In Unterverbänden sind angepasste Regeländerungen bei Jugendmeisterschaften gestattet. |
28.2 | Die Abteilung Aktive, Ressort Spiele, des Schweizerischen Turnverbandes, die Unterverbände oder weitere Veranstalter können zusätzlich Meisterschafts-, Cup- oder Turnierreglemente erstellen. Die erlassenen Bestimmungen dürfen jedoch nicht im Widerspruch zum Korbball-Reglement stehen |
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